Neue Bauplätze entstehen auf der bisherigen Wiese entlang der Anliegerstraße "In den Lauppenwiesen". Foto: Ziegelbauer Foto: Schwarzwälder-Bote

Baugebiet "In den Lauppenwiesen": Satzungsbeschluss

Von Heinz Ziegelbauer

Höfen. Der Höfener Gemeinderat hat am 11. März 2013 im Rahmen eines städtebaulichen Konzeptes den Grundsatzbeschluss zur Aufstellung baurechtlicher Vorschriften für den Bereich der Anliegerstraße "In den Lauppenwiesen" und am 15. Juli 2013 den förmlichen Aufstellungsbeschluss für den gleichnamigen Bebauungsplan gefasst. Beauftragt mit der Abwicklung des Bebauungsplanverfahrens wurde das Büchenbronner Ingenieurbüro "Geoteam".

Bei einer Gemeinderatssitzung im Januar 2014 stimmte das Gremium einer Weiterführung der geänderten Planung sowie der Aufstellung baurechtlicher Vorschriften zu. Im April 2014 erfolgte die Aufhebung des ursprünglichen Aufstellungsbeschlusses und ein neuer mit einem geänderten Geltungsbereich für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren.

Dazu sind sieben Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange eingegangen, mit denen sich der Gemeinderat am 15. Juni befasste und eine erneute Beteiligung betroffener Behörden und von Trägern öffentlicher Belange beschloss.

Die Beratung der daraufhin eingegangenen Stellungnahmen zusammen mit Ingenieur Andreas Frey vom Planungsbüro "Geoteam" war einer der Tagesordnungspunkte in der jüngsten Gemeinderatssitzung. Dabei stimmte das Gremium den von der Verwaltung unterbreiteten Vorschlägen zu und beschloss die Satzung über die Aufstellung des Bebauungsplanes "In den Lauppenwiesen" mit entsprechenden örtlichen Bauvorschriften.

Schon bisher ist die forstliche Betreuung und Wirtschaftsverwaltung des Höfener Gemeindewaldes dem Kreisforstamt beim Calwer Landratsamt übertragen. Im Zuge einer Beanstandung des Kartellamtes zum Holzverkaufsverfahren stimmte der Gemeinderat dem vom Landratsamt überarbeiteten und die Beanstandungen der Kartellbehörde berücksichtigenden Vertrag zur Übernahme der Wirtschaftsverwaltung im Körperschaftswald zu.