Weil er mit einer Machete auf den Geliebten seiner Ehefrau losgegangen ist, muss ein 53-Jähriger acht Jahre ins Gefängnis. SYMBOLFOTO Foto: dpa/SYMBOLFOTO

Weil er den neuen Partner seiner Ehefrau lebensgefährlich mit einer Machete verletzte, muss ein 53-Jähriger eine achtjährige Haftstrafe verbüßen, entschied das Landgericht in Heilbronn.

Weil er den neuen Partner seiner Ehefrau lebensgefährlich mit einer Machete verletzte, muss ein 53-Jähriger eine achtjährige Haftstrafe verbüßen, entschied das Landgericht in Heilbronn.

Heilbronn - Mit einem Buschmesser hat ein 53-Jähriger auf den neuen Freund seiner Ehefrau eingeschlagen und ihn lebensgefährlich verletzt. Dafür muss er jetzt wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung für acht Jahre ins Gefängnis. Das entschied das Landgericht Heilbronn am Dienstag.

Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass der Mann die tödliche Verletzung seines Opfers bei dem Angriff billigend in Kauf genommen hatte. „Das Opfer hat nur aufgrund schneller, ärztlicher Hilfe überleben können. Sein Leben bleibt durch die Verletzungen maßgeblich beeinträchtigt.“

Trennung nicht akzeptiert

Die Ehefrau des Täters war im September vergangenen Jahres mit ihrem neuen Freund an einer Schule in Gundelsheim (Kreis Heilbronn) aus dem Auto ausgestiegen. Ihr Mann, der die wenige Tage zuvor vollzogene Trennung nicht akzeptieren wollte, parkte direkt hinter dem Paar. Anschließend ging er auf den neuen Freund seiner Ehefrau los.

Nach Ansicht der Richter hat der Mann die Auseinandersetzung nach dem Auszug seiner Frau geplant und zu diesem Zweck mehrere Waffen in seinen Wagen gelegt. Die Schuldfähigkeit und Steuerungsfähigkeit des Täters sei nicht eingeschränkt gewesen, so dass die Richter die von der Verteidigung geforderte Strafmilderung ablehnten.

Zudem sei der 53-Jährige zuvor bereits mehrmals gewalttätig gegenüber seiner Frau geworden und einschlägig vorbestraft - unter anderem auch wegen Körperverletzung. Die Richter würdigten das Geständnis des Täters sowie ein von ihm verfasstes Entschuldigungsschreiben, vermissten aber die Einsicht über die Schwere seiner Tat.