Wird dieses Gebäude heute vor dem Amtsgericht zwangsversteigert? Eigentlich war es so geplant, aber jetzt hat der bisherige Eigentümer Beschwerde eingelegt. Foto: Stopper Foto: Schwarzwälder-Bote

Münzgassengebäude: Eigentümer "N.P." legt Beschwerde ein

Hechingen. Ob das heute was wird mit der Zwangsversteigerung der Gebäude an der Hechinger Münzgasse und an der Schloßstraße? Der Eigentümer, der mittlerweile Wert darauf legte, nicht mehr namentlich in Zeitungen genannt zu werden, hat gestern Beschwerde eingelegt. Man dürfe ihn aber N.P. nennen, so sein Zugeständnis.

Um 9 Uhr sollte das Haus von N.P. an der Münzgasse unter den Hammer kommen, um 11 Uhr das Haus an der Schloßstraße. Wie aus informierten Kreisen berichtet wird, interessieren sich größere Bauträger zumindest für das Haus an der Münzgasse. Innenstadtlage mit Fernblick, Parkplätze vor der Haustür – klingt nicht schlecht als Standort für einen schicken Wohnhaus-Neubau. Die 67 000 Euro Verkehrswert könnte da locker überboten werden. Ein Abriss dürfte schätzungsweise maximal 70 000 Euro kosten.

Ob morgen aber überhaupt versteigert wird, scheint seit gestern fraglich. Denn mit Datum 5. Dezember, schrieb eine Anwaltskanzlei, die in München, Rom und Mailand Niederlassungen hat, einen Brief an das Hechinger Amtsgericht mit dem Betreff: "Eilt – Bitte sofort vorlegen – eilt".

Auf den letzten Drücker, könnte man hier sagen. Dabei waren die Zwangsversteigerungstermine vor zwei Monaten unter anderem in unserer Zeitung öffentlich angekündigt worden, und auch ein Schreiben an den Geschäftsmann ging vor zwei Monaten raus.

Nun schreibt die Anwaltskanzlei, dieser Brief sei nie ordnungsgemäß zugestellt worden. Auf dem vorliegenden Rückschein finde sich die Unterschrift einer anderen Person, möglicherweise ein Nachbar. N.P. erklärt dazu, er habe keine Ahnung, von wem die Unterschrift stammt. Der Schuldner habe den Beschluss gar nicht erhalten, sowohl nach italienischem als auch nach deutschem Recht sei eine Zustellung deshalb nicht wirksam, argumentiert die Kanzlei. Wie mit der Beschwerde umgegangenen wird, war gestern nicht mehr zu erfahren.

N.P. droht bereits vorsorglich mit Verfahren wegen Rechtsbeugung und Forderungen auf Schadensersatz gegen das Gericht, sollte der Zwangsversteigerungstermin tatsächlich dazu führen, dass er die Verfügung über die Gebäude verliert.