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Hechingen Zukunft von Faust und Masten unklar

Sabrina Deckert, vom 28.12.2011 00:00 Uhr
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Ob Hechinger Bahnhofstraße, Europakreisel, Bisinger Orstmitte, Steinhofen oder Domäne – zahlreiche Kreisverkehre sind mit Objekten geschmückt. Ob sie bleiben dürfen, ist derzeit noch unklar. Foto: sb-Archiv
Ob Hechinger Bahnhofstraße, Europakreisel, Bisinger Orstmitte, Steinhofen oder Domäne – zahlreiche Kreisverkehre sind mit Objekten geschmückt. Ob sie bleiben dürfen, ist derzeit noch unklar. Foto: sb-Archiv
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Hechingen/Bisingen - Kunstwerke und Objekte auf Kreisverkehren, die tödliche Hindernisse für Autofahrer sein könnten, will das Landes-Verkehrsministerium verbieten. Ob davon auch Hechingen oder Bisingen betroffen ist, steht derzeit noch nicht fest.Ob Fahnenmasten, Weihnachtsbäume, Ortsschilder, Springbrunnen, oder – wie in der Hechinger Bahnhofstraße – eine steinerne Faust, in Hechingen und Bisingen sind die Kreisverkehre durch ganz unterschiedliche Objekte verziert.

Ob diese Dekoration gefällt, das liegt jeweils im Auge des Betrachters – für das Landesministerium für Verkehr und Infrastruktur und für die baden-württembergischen Regierungspräsidien zählen dagegen rein materielle Fakten: Sie sehen in ihnen starre Hindernisse, und sie fragen sich, ob sie die Sicherheit der Autofahrer gefährden.

Landesweit 637 Kreisverkehre wurden von den Regierungspräsidien auf ihre Verkehrssicherheit hin überprüft. Ergebnis: 54 davon stellen ein hohes Verkehrsrisiko dar, 87 ein mittleres und 496 ein geringes Risiko. In welche Kategorien die Kreisverkehre in Hechingen und Bisingen zählen, konnten gestern weder das Landratsamt Balingen noch das Regierungspräsidium Tübingen sagen.

Klar ist aber, dass Unterschiede zwischen Kreisverkehren in- und außerhalb von Ortschaften gemacht werden. Zukünftig will das Landes-Verkehrsministerium beim Bau und bei der Dekoration der Kreisverkehre innerorts darauf achten, dass der "Planungsgrundsatz und die Belange der Verkehrssicherheit" durch die Kunstwerke nicht verletzt werden.

Anders sieht es "im Übergangsbereich von der freien Strecke bis zur Ortsdurchfahrt" aus. Da soll "im Einzelfall" geprüft werden, ob und wie eine "baulich Gestaltung" der Kresiverkehre überhaupt möglich sei. Gänzlich verboten sind auf jeden Fall starre Hindernisse "auf der freien Strecke". Ob bestehende Kreisverkehre in Hechingen und Bisingen umgebaut werden müssen, steht noch nicht fest. Die Polizeidirektion Balingen sieht in den Kreisverkehr-Aufbauten kaum Probleme: "Es gab schon Zusammenstöße zwischen Autos und den Aufbauten – es blieb aber immer bei Sachschaden. Uns ist kein Verletzter bekannt", teilte der Direktionssprecher auf Nachfrage mit.

Bei der Stadt Hechingen ist der Erlass noch nicht eingegangen. "Aus unserer Sicht wäre von einer baulichen Veränderung außerorts nur der Kreisverkehr am Briehlhof betroffen", sagt Thomas Jauch, Pressesprecher der Stadt Hechingen. Alle anderen Kreisverkehre seien innerhalb der Siedlungslage. "Bei diesem Kreisverkehr müsste bei Umbaumaßnahmen allerdings geprüft werden, ob der Kreis für den Umbau zuständig wäre oder die Stadt Hechingen oder vielleicht auch Hechingen und Bisingen gemeinsam – die Fahnenmasten sind ja ein Gemeinschaftsprojekt." Aber auch in Bisingen hat die Gemeindeverwaltung noch nichts von den neuen Regelungen gehört, wie Romina Burkhardt sagte: "Wir wissen von nichts."

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