Auch eine Speicherkarte wollte der 39-Jährige bereits vorbestrafte Mann mitgehen lassen. Foto: Kästle

39-Jähriger war zum Tatzeitpunkt auf Bewährung. Schaden von sich aus beglichen.

Hechingen - Eine Haftstrafe ohne Bewährung für einen Ladendiebstahl – auch eine so hohe Strafe ist in bestimmten Fällen möglich. Ein 39-Jähriger wurde wegen so eines Delikts vom Amtsgericht nun zu fünf Monaten Haft verurteilt.

Auf den ersten Blick erscheint das viel – angesichts des Diebesguts, das er im August 2016 im Hechinger Kaufland "mitgehen" lassen wollte. Eine Speicherkarte, einen Rasierer, drei Packungen Zigaretten, zwei Ledergürtel und ein Paar Turnschuhe. Gesamtwert: 95 Euro. Nach einer weit verbreiteten Auffassung wird für so etwas nur eine Geldstrafe verhängt. Im vorliegenden Fall kam allerdings auch einiges zusammen.

Der aus Rumänien stammende Mann war vor Gericht sehr wortkarg. Er versteht kein Deutsch, eine Dolmetscherin musste übersetzen. Er sei am Tag des Vorfalls angetrunken gewesen, könne sich deshalb an die Einzelheiten nicht mehr genau erinnern, erklärte er. Fest steht aber, dass er mit einigen Arbeitskollegen an diesem Tag zu Kaufland gefahren war. Alle wollten etwas stehlen, alle wurden vom Ladendetektiv erwischt. Er war aber der einzige, der sich vor dem Amtsgericht verantworten musste.

Chance gehabt – und diese nicht genutzt

Der Grund dafür: Zum Tatzeitpunkt stand er doppelt unter Bewährung. Das heißt, er hatte zuvor schon zwei Straftaten begangen, die mit Haftstrafen geahndet worden waren. Einmal war er erwischt worden, wie er im Kaufland Parfüm im Wert von 245 Euro entwenden wollte. Die zweite Strafe erhielt er wegen vorsätzlicher und schwerer Körperverletzung. Allerdings waren diese Strafen zur Bewährung ausgesetzt. Immer mit der Auflage, dass er sich in dieser Zeit nichts mehr zu schulden kommen lassen darf.

Das hatte er sich nicht aber nicht allzusehr zu Herzen genommen, wie der erneute Ladendiebstahl im Kaufland zeigte. Zwar bezahlte er im Nachhinein noch für die Waren, weshalb dem Kaufhaus kein Schaden entstand. Aber dennoch hielt es die Richterin nicht für vertretbar, die fünfmonatige Haftstrafe erneut zur Bewährung auszusetzen. Der Angeklagte habe seine Chance gehabt und diese nicht genutzt.

Der 39-Jährige, der in seinem Heimatland zwei Kinder hat, für die er sorgen will, nahm das Urteil sichtlich niedergeschlagen zur Kenntnis. Ob er nach der Verbüßung der Strafe freikommt, ist fraglich, weil nun auch geprüft wird, ob wegen der bereits verhängen anderen Strafen ein Bewährungswiderruf in Betracht kommt. Dann müsste er diese Zeiten auch noch absitzen.