Weil er eine Mobilfunkfirma und mehrere Kunden durch gefälschte Verträge übers Ohr gehauen hat, musste sich am Mittwoch ein ehemaliger Handyshop-Inhaber vor dem Hechinger Amtsgericht verantworten. (Symbolfoto) Foto: Shutterstock

Shopinhaber erschwindelt sich durch Betrug saftige Provisionen. Richter verhängt Bewährungsstrafe und 100 Stunden gemeinnützige Arbeit.

Hechingen - Weil er eine Mobilfunkfirma und mehrere Kunden durch gefälschte Verträge übers Ohr gehauen hat, musste sich am Mittwoch ein ehemaliger Handyshop-Inhaber vor dem Hechinger Amtsgericht verantworten.

Ohne Handy geht heute eigentlich nichts mehr. Auf der Suche nach dem neuesten iPhone oder dem günstigsten Vertrag folgt oft ein Gang zum nächsten Handyshop – dort lässt sich der Interessent beraten und schließt gegebenenfalls gleich einen Vertrag ab. Dann ist nicht nur der Kunde, sondern auch der Verkäufer glücklich – denn diesem winkt pro abgeschlossenen Vertrag eine saftige Provision. Ein Geldsegen, dem ein 37-jähriger Hechinger nicht widerstehen konnte.

Nur machte er nicht seine Kunden, sondern sich selbst glücklich und haute manche kräftig übers Ohr. Der ehemalige Handyshopbesitzer stellte nämlich auch Kunden Verträge aus, die gar keinen wollten. Beim Blick auf die Kontoauszüge erlebten sie dann ihr blaues Wunder: Sie zahlten für einen Handyvertrag, den sie gar nicht abgeschlossen hatten. Der 37-Jährige freute sich dagegen auf mehr Gehalt – rund 300 Euro Provision pro Vertrag flossen auf sein Konto. Der Schwindel flog auf, als gegen den Shopinhaber Anzeige erstattet wird.

Wegen vier Betrugsfällen, inklusive Urkundenfälschung und Unterschlagung, fand er sich nun vor dem Amtsgericht wieder.

Die Akte, die der Richter verlas, hatte es in sich. Der Angeklagte hatte nicht nur Kunden abgeschlossene Verträge untergeschoben, sondern sich auch mit erfunden Personendaten Provisionen erschlichen. "Ein Herr Maier hat bei Ihnen eine Super-Flat für Zuhause bestellt – aber die Anschrift, die Ausweisnummer, die Kontonummer, ja sogar die Person an sich – alles frei erfunden", fasste der Richter den aufgeflogenen Betrug zusammen.

Angeklagter setzte Mitarbeiter unter Druck

Außerdem habe der Angeklagte zwei seiner Mitarbeiter zur Mithilfe angestiftet. "Einem Angestellten drohten Sie gar mit der Entlassung, wenn er nicht mitmacht", stellte der Richter fest. Auch habe der Hechinger die Sozialversicherungsbeiträge eines Angestellten nicht abgeführt, um Geld zu sparen.

"Der Angeklagte war in finanziellen Nöten", gab sein Verteidiger zu Protokoll. Da der Angeklagte über seinen Verteidiger die Taten vollständig einräumte, kam er erst mal um eine Gefängnisstreifen herum. Der Staatsanwalt plädierte für eine Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren auf Bewährung und forderte von dem 37-Jährigen 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Der Richter folgte dem Antrag des Staatsanwalts. Viel hatte der Hechinger zu seinen Taten nicht zu sagen. Er sei lediglich froh, dass die Zeit im Handyshop endlich vorbei sei – vor zwei Jahren habe er Insolvenz anmelden müssen.