Thomas Beck befüllt die Anlage mit Apfelmost und gibt dazu die notwendigen Erklärungen. Foto: Ullrich Foto: Schwarzwälder-Bote

Gesetzesänderung: Informationstag zum Brennrecht / Gesetze von 1914 noch gültig

Von Bernd Ullrich

Etwa anderthalb Dutzend Interessierte hatten sich in Weilheim eingefunden und folgten aufmerksam den Ausführungen von Zollamtsinspektor Oliver Zwick vom Hauptzollamt in Ulm und Brennmeister Thomas Beck.

Weilheim. Für den Laien erscheint das Brennrecht nicht nur sehr umfangreich, sondern auch nicht ganz einfach zu verstehen. Es gibt da eine ganze Reihe von Verordnungen, die zu berücksichtigen sind. "Verstöße sind keine Kavaliersdelikte", ließ der Fachmann wissen. "Die Gesetzgebung ist da recht konsequent".

Die Zuhörer erfuhren, wer überhaupt brennen darf und was gebrannt werden darf. Brennen könne man, so war zu erfahren, so ziemlich alle Obst- und Getreidesorten, dürfe es aber nicht. "Hier gibt es klare Bestimmungen". Ebenso wurde informiert über die verschiedenen Arten der Brennereien, über Genehmigungen und über das Steuerrecht, denn schließlich hält auch Vater Staat hier seine Hand auf.

Interessant war auch die Tatsache, dass noch Gesetze von 1914 gültig sind. 2018 nun soll eine neues Branntweingesetz in Kraft treten, wobei nähere Angaben noch fehlen.

Brennmeister Thomas Beck ging im praktischen Teil der Veranstaltung mit den Gästen zur Brennanalge und erklärte diese und gab gleichzeitig Hinweise zum verwendbaren Obst. So sei das Aroma des Destillates abhängig von der Frucht und bei einigen Obst- und Beerensorten schade ein leichter Frost nicht: "Ganz im Gegenteil! Das erhöht den Zuckeranteil, wie zum Beispiel bei Schlehen".

Man könne eine einfache Faustregel anwenden, meinte Thomas Beck. "Gutes und reifes Obst gibt auch ein gutes Destillat." Beck befüllte anschließend die Brennanlage mit 120 Litern Apfelmost und setzte das Gerät, die Vorgänge dabei gleichzeitig näher beschreibend, in Betrieb. Für diese Demonstration braucht der Betreiber der Anlage, die vollautomatisch funktioniert und auch von Hand übersteuert werden kann, natürlich auch eine Genehmigung.

Während der Vertreter der Zollbehörde noch weiter Erklärungen abgab, arbeitete die Anlage selbsttätig und nach einiger Zeit rann dann der Alkohol. Dabei handelte es sich um den so genannten Vorlauf, der erstens schlecht schmeckt, zweitens viele Fuselstoffe enthält und drittens einen ordentlich dicken Kopf macht. Hier liegt es am Geschick des Brennmeisters festzustellen, wann der minderwertige Vorlauf in den edlen Mittellauf übergeht.

Natürlich durften die Anwesenden eine (sehr) kleine Menge probieren. Klein deswegen, da der Alkoholgehalt bei 82 Prozent liegt. Von einer regelrechten "Gaumenexplosion" sprachen die Gäste beim Genuss von Schokolade und einem Destillat gleichzeitig. Bei einem Imbiss und weniger starken oder auch alkoholfreien Getränken wurde bis in den Abend hinein gefachsimpelt. Eine nicht unwichtige Randbemerkung für den Konsumenten: "Die Zimmertemperatur von Spirituosen ist auch die Genusstemperatur. Eiskühlung mindert den Geschmack."