Die nächste Verhandlung zum Fall Umut K. ist am 13. September. Foto: Klingler

Aussagen und Spuren deuten auf Beteiligung am Handel hin. Verhandlung wird in drei Wochen fortgeführt.

Hechingen - Umut K. war vielleicht doch tiefer in die Drogengeschichten verwickelt, die hinter dem tödlichen Schuss auf ihn stecken, als bislang angenommen. Am zehnten Prozesstag lassen Aussagen von Freunden und DNA-Spuren diese Vermutungen aufkommen.

Ein Hechinger Taxifahrer hatte Umut über mehrere Monate regelmäßig zum Hotel Falken gefahren. Dort handelten zwei Bekannte Umuts im größeren Stil mit Drogen. Die Beiden sitzen inzwischen in Haft und müssen sich bald selbst vor Gericht verantworten. Sie hatten in ihren Aussagen eine Beteiligung Umuts an ihren illegalen Machenschaften aber bisher immer verneint.

Auch der Taxifahrer sprach am Mittwoch am inzwischen zehnten Verhandlungstag nur in den höchsten Tönen von Umut. Er sei einer der besten Jungs gewesen, ein Stammkunde, und "anständig in jeder Beziehung". Den Ruf des "Falken" kannte er, Umut wollte er aber nicht mit den Drogengeschäften in Verbindung bringen.

Ähnlich äußerte sich ein Jugendfreund. Der Aussage Umuts, er könne sich mit dem Verkauf von Marihuana das geplante Studium in Konstanz finanzieren, schenkte er keinen großen Glauben. Er gab aber zu, gehört zu haben, dass Umut mit Drogen dealen würde. Bestätigen, dass dies tatsächlich so sei, wollte er aber nicht. Ein drittes Indiz für Umuts Verstrickung in den Marihuanahandel lieferte schließlich der DNA-Sachverständige des Landeskriminalamtes. Im Laufe der Ermittlungen hatte die Polizei Cliptütchen mit für den Verkauf portioniertem Marihuana sichergestellt. Mindestens an einer dieser kleinen Plastiktütchen konnte der Sachverständige die DNA Umuts nachweisen.

Ob aber der tödliche Schuss nun tatsächlich Umut galt, oder ob er – wie bisher angenommen – unabsichtlich getroffen wurde, das wird das Gericht in den nächsten Verhandlungstagen erst noch vollständig klären müssen.

Nachmittags war dann der Vater von einem der beiden Hauptangeklagten als Zeuge geladen und gab Einblick in das Familienleben. Mit Drogen und Alkohol habe sein Sohn nie etwas zu tun gehabt, da war sich der Vater sicher. Er habe bis zuletzt sogar die Taschen seines Sohnes regelmäßig kontrolliert. Er habe zudem dafür gesorgt, dass sein Sohn arbeiten gehe.

Das Geld musste dieser zu Hause abliefern. Zugriff auf das Konto bekam der 20-Jährige bis zum Schluss nicht. Einzig ein wenig Taschengeld zahlte der strenge Vater seinem Sohn aus. "Damit er mal in die Disko oder so gehen kann". Eigene Entscheidungen, was er mit dem Geld anfangen dürfe, kamen auch nicht in Frage. Dafür sei der Sohn noch zu jung. Der Vater bestätigte auch die Version des Tathergangs seines Sohnes. Er sei nur der Fahrer gewesen, geschossen habe der Beifahrer. Diesen kenne er auch schon seit Jahren, und er habe den Ruf, Drogen zu nehmen. Sein Sohn hätte deshalb eigentlich den Kontakt zu seinem Großcousin meiden sollen. Fortgeführt wird die Verhandlung in drei Wochen, am Mittwoch, 13. September.