Gehörnt und verhöhnt: Schandmaske aus dem Hohenzollerischen Landesmuseum. Wer früher bestraft wurde, musste sie aufsetzen und wurde öffentlich an den Pranger gestellt. Foto: SB

Stadtführung am Sonntag mit Polizeichef Wolfgang Heller zur Geschichte der Strafverfolgung.

Hechingen - Eine Themenstadtführung mit dem Titel »Gießhübel, Nachtwächter, Gendarm: Strafverfolgung und öffentliche Sicherheit in Hechingen« bietet Wolfgang Heller am Sonntag, 30. September, an.

Die Führung spürt der Geschichte des Strafvollzugs in der Zollernstadt nach. Durch die Oberstadt führt die Teilnehmer ein Experte: Wolfgang Heller, von Beruf Polizist und Leiter des Hechinger Reviers.

Recht und Ordnung wurden früher drakonisch durchgesetzt. Folter, Körperstrafen und Hinrichtungen waren gang und gäbe. Seit dem späten Mittelalter gibt es Schriftgut, Bauwerke und Gegenstände, die von den Bemühungen der Obrigkeit um Recht und Ordnung in Hechingen zeugen.

Wer zu einer Ehrenstrafe verurteilt war, fand sich schnell auf dem Marktplatz dem Hohn und Spott der Bevölkerung ausgesetzt: mit einer umgelegten »Halsgeige« oder gar mit einer Schandmaske am Pranger. Mit dem Gießhübel am Weiher auf dem heutigen Obertorplatz wurden Delinquenten »getunkt«.

Aber nicht nur das gemeine Volk kam in Konflikt mit den Gesetzen, es gab auch Mörder in Samt und Seide. So wurde am 30. Oktober 1536 um 15 Uhr der Waidmann Gregor Blickle erschlagen auf der Gemarkungsgrenze zwischen Straßberg und Stetten a.k.M. aufgefunden. Sein Mörder war Graf Jos Niklas II. von Zollern (1514-1558). Blickle hatte wohl Fischwilderei im zollerischen Forst betrieben und sich der Gerichtsbarkeit des Grafen entzogen, was ihn das Leben kostete.

Ein verbreitetes Gewaltphänomen im 16. Jahrhundert war die Mordbrennerei. Allein von Januar bis April 1556 fanden vor dem Hechinger Gericht vier spektakuläre Prozesse statt. Um die Mitte des 16. Jahrhunderts tauchte auch das Thema Hexerei im Fürstentum auf. Zwischen 1589 und 1655 wurden 86 Personen angeklagt.

Ein Problem des 18. Jahrhunderts war das Phänomen des Räuberunwesens. In Hohenzollern-Hechingen vollzog sich das strafrechtliche Verfahren vor dem Malefizgericht, dem »hochnothpeinlichen Halsgericht«, wie es im wesentlichen bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts ausgeübt wurde. Von 1744 bis 1759 verzeichnet die Hechinger Chronik zwölf Todesurteile.

Insgesamt lässt sich in Hechingen exemplarisch die Entwicklung der Rechtspflege ablesen. Die Grafschaft und das spätere Fürstentum unterhielt durch die Jahrhunderte sämtliche Gerichtsbarkeiten. Dies setzt sich bis heute mit dem Landgericht fort, vor dem die Führung am Sonntag endet.