Im Fall der Todesschüsse von Hechingen fordert die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft. (Symbolbild) Foto: Klingler

Staatsanwaltschaft wertet Verbrechen als Mordversuch in Tateinheit mit Fahrlässiger Tötung.  

Hechingen - Eine lebenslange Haftstrafe hat am Mittwoch die Hechinger Staatsanwaltschaft gegen die beiden mutmaßlichen Täter gefordert, die am 1. Dezember vorigen Jahres an der der Hechinger Staig aus einem Auto heraus Umut K. erschossen haben sollen. Sie wertet die Tat als Mordversuch in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung.

Hintergrund der Tat war ein Drogengeschäft. Giovanni M., ein Freund von Umut K., war Mitglied einer Dealergruppe, die von den beiden Tatverdächtigen  - beides italienische Staatsbürger - für über 4000 Euro Hasch gekauft hatte, den Kaufpreis aber trotz immer dringender werdender Drohungen nicht bezahlte. Nach einer Diskussion in einer Spielothek, in der Giovanni M. von den beiden Tatverdächtigen bedroht wurde hatte dieser Umut K. herbeigerufen. Die beiden Männer gingen zu einem kleinen Platz vor der Spielothek, dort wurde aus einem herbeifahrenden Auto heraus, das kurz eine Vollbremsung einlegte, ein Schuss abgegeben, der Umut K. ins Herz traf und innerhalb von Sekunden tötete.

Die Zeugenaussagen in den 13 vorangegangenen Verhandlungstagen hatten ergeben, dass der Beifahrer,  Calogero S., der Schütze war. Die Staatsanwaltschaft geht aber davon aus, dass auch der Fahrer, Carmelo B., davon wusste, dass geschossen werden soll.

Die Staatsanwaltschaft ist zudem überzeugt, dass eigentlich Giovanni M. getroffen werden sollte. Da aber auf jeden Fall die Tötung eines Menschen beabsichtigt war, wird hier für beide Angeklagte eine lebenslängliche Strafe für angemessen erachtet. Der Fahrer des Tatfahrzeugs, Carmelo B., war zum Tatzeitpunkt 20 Jahre alt. Aber die Staatsanwaltschaft verneinte die Frage, ob der nach Jugendstrafrecht bestraft werden soll. Carmelo B. hatte eine feste Arbeit, war verlobt und hatte ein Haus gekauft, war für eine reife Persönlichkeit spreche.

Die Plädoyers der Verteidiger werden am Mittwochnachmittag gehalten. Mit einem Urteil ist in der Verhandlung am Mittwoch, 18. Oktober, zu rechnen.