Polizeibeamte sichern im Dezember vergangenen Jahres die Verhandlung gegen einen sogenannten Reichsbürger am Hechinger Landgericht. Auch beim Prozess um den tödlichen Schuss in Hechingen, der am Donnerstag dieser Woche beginnt, ist die Polizei im Gericht präsent. Foto: Maier

Landgericht Hechingen erlässt für Verhandlung um tödlichen Schuss, die am Donnerstag beginnt, spezielle Bestimmungen.

Hechingen - Besonderes Verbrechen, besondere Vorkehrungen: Für die Verhandlung, mit der von Donnerstag dieser Woche an der tödliche Schuss auf einen 22-jährigen Bisinger aufgearbeitet wird, hat das Landgericht Hechingen spezielle Sicherheitsbestimmungen erlassen. Wer den Prozess als Zuhörer im Saal mitverfolgen will, muss sich intensiven Kontrollen unterziehen.

Beginn der Verhandlung vor der 1. Großen Jugendkammer ist am Donnerstag, 1. Juni, um 9 Uhr. Zwei junge Männer sind wegen versuchten Mords und fahrlässiger Tötung angeklagt, ein weiterer wegen Drogenhandels. Damit die Verhandlung geordnet und sicher über die Bühne gehen kann, hat der Vorsitzende Richter Breucker eine umfassende Verfügung angeordnet.

Demach wird als Zuhörer während der bisher anberaumten zwölf Verhandlungstage bis September nur zugelassen, wer sich am Eingang zum Landgerichtssaal mit einem Personalausweis oder Pass ausweisen kann. Zudem muss sich jeder, der den Saal betreten will, einer Leibesvisitation unterziehen: Man wird abgetastet und außerdem mittels eines Körperscanners durchleuchtet. Die Personalien der Zuhörer können zwecks einer Überprüfung schriftlich festgehalten werden. Davon ausgenommen sind neben den Richtern und Schöffen auch der Staatsanwalt sowie die Verteidiger.

Grundsätzlich nicht erlaubt ist laut der Verfügung das Mitführen von Mobiltelefonen, Kameras und anderen technischen Geräten, "die zur Fertigung von Bild- und Tonaufnahmen geeignet sind." Dies soll laut der Verfügung "der ungestörten Wahrheitsfindung" dienen: Bei den Angeklagten, insbesondere aber auch bei Zeugen könnte die beständige Möglichkeit, Bilder und Tonaufnahmen zu fertigen, "zu massiven Hemmungen führen". Stattdessen könnten Zuhörer "ihrem Interesse an der Fertigung von Aufzeichnungen durch jederzeit zulässige Mitschriebe nachkommen", heißt es in der Anordnung. Ebenfalls ausdrücklich verboten ist es, Waffen sowie mögliche Wurfgegenstände wie Flaschen oder Trinkbecher in den Verhandlungssaal mitzuführen.

Der Sitzungssaal wird, auch das ist in der Verfügung von Richter Breucker geregelt, 15 Minuten vor Beginn der mündlichen Verhandlung geöffnet. Zehn Sitzplätze sind für Medien reserviert, alle anderen werden nach dem Windhundprinzip vergeben: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst und bekommt einen Platz; sind alle belegt, wird die Tür geschlossen. Freiwerdende Plätze sollen alsbald neu vergeben werden.

Es wird mit einem großen Interesse an dem Prozess gerechnet; insbesondere die Angehörigen und Freunde des Opfers wollen eine Antwort darauf, warum der 22-Jährige zu Tode kommen musste. Er war am 1. Dezember 2016 in Hechingen auf der Staig aus einem fahrenden Auto heraus erschossen worden; mutmaßlich sollte nicht er, sondern ein anderer Mann getroffen werden. Als Hintergrund der Tat vermuten die Ermittler Drogengeschäfte.