Ein ­19-Jähriger aus dem Schlichemtal muss ein Jahr und vier Monate in Haft. (Symbolfoto) Foto: bibi/fotolia.com

19-jähriger Mann verprügelt mehrfach seine Freundin. Anti-Gewalttraining soll Besserung bringen.

Hechingen/Schömberg - Weil er seine Freundin mehrfach verprügelt hat, hat das Amtsgericht Hechingen einen 19-jährigen aus dem Schlichemtal zu einem Jahr und vier Monaten Haft verurteilt. "Das zwischen Ihnen zwei ist unheilvoll verknüpft", stellte die Direktorin des Amtsgerichts, Irene Schilling, in ihrer Urteilsverkündung fest.

Am frühen Morgen Mitte März dieses Jahres war dem Angeklagten mal wieder die Hand ausgerutscht. Er und seine Freundin hatten in einer Tübinger Diskothek eine Flasche Wodka getrunken. Die junge Frau musste sich daraufhin übergeben. Zuhause angekommen, zog er ihr dann Hose und Unterhose aus und wollte sie zum Sex zwingen, was sie jedoch abwehren konnte. Daraufhin schlug er ihr mit der Faust und mit einem Mobiltelefon ins Gesicht.

Als seine Mutter, bei der er wohnt, von den Hilferufen der jungen Frau alarmiert an die Tür klopfte, ließ er ab. Die Mutter ging mit der Freundin ins Bad, um deren Blut abzuwaschen, dann schlossen sich die beiden Frauen ein. Der 19-Jährige holte daraufhin ein Messer aus der Küche und drohte, sich umzubringen. "Wir hatten Streit, und ich war richtig wütend", begründete er vor Gericht sein Verhalten.

Seit Mai ist das Paar verlobt, sie haben eine gemeinsame Tochter. Der Angeklagte unterstellt seiner Freundin jedoch, dass diese nicht von ihm stamme, was die Frau vor Gericht abstritt. Sie machte in ihrer Vernehmung klar, dass sie sich von dem jungen Mann, mit dem sie seit vier Jahren mit Unterbrechungen zusammen ist, trennen möchte. Er selbst sitzt bereits in der Justizvollzugsanstalt in Adelsheim in Haft, nachdem er schon wegen Sachbeschädigung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, räuberischer Erpressung und mehrfacher Körperverletzung gegen seine Freundin auffällig geworden ist. "Dass ich in Haft bin, ist mir eine Lektion", sagte er reumütig vor dem Hechinger Amtsgericht und räumte sämtliche Vorwürfe ein.

Das wertete die Staatsanwaltschaft als strafmildernd. Sie plädierte lediglich auf eine Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung, nicht jedoch wegen versuchter Vergewaltigung, da es durchaus sein könne, dass der Angeklagte von sich aus von seinem Vorhaben abgesehen hätte.

Dem Antrag des Staatsanwalts auf ein Jahr und vier Monaten Haft unter Einberechnen der bereits abgeleisteten Strafe schloss sich Richterin Irene Schilling an. Sie machte jedoch auch klar: "Wir hätten uns auch mehr vorstellen können. Denn die Prognose bei Ihnen ist nicht gut." Sie hofft nun, dass ein Anti-Gewalttraining im Gefängnis Besserung bringt.