Wegen räuberischen Angriffs und Bedrohung steht ein junger Mann aus Rangendingen vor dem Hechinger Landgericht. Foto: Ungureanu

Junger Mann steht wegen räuberischen Angriffs und Bedrohung vor Gericht. Alkohol spielt wesentliche Rolle.

Hechingen/Rangendingen - Wegen räuberischen Angriffs und Bedrohung steht seit Donnerstag ein junger Mann aus Rangendingen vor dem Hechinger Landgericht. Bei den Taten spielte der Alkohol eine wesentliche Rolle.

Laut Anklage hatte der knapp 30-Jährige am 1. August 2015 in einer Gaststätte in stark betrunkenem Zustand zunächst Gäste beleidigt. Nachdem der Wirt ihn hinausgeworfen hatte, kehrte er in die Kneipe zurück, fuchtelte mit einem Survival-Messer herum und stieß Drohungen aus. Gäste riefen daraufhin die Polizei. Bevor diese eintraf, hatte sich der Mann davon gemacht, zuvor jedoch noch den Tresen und eine Fensterscheibe beschädigt.

Angeklagter droht Familie zu ermorden

Damit nicht genug, sprang der Angeklagte danach vor ein Auto, zwang den Fahrer zum Anhalten, riss die Wagentür auf , setzte dem Fahrer das Messer an die Kehle und forderte ihn auf, ihm zwei Tage später 2800 Euro zu übergeben, sonst würde er dessen Familie töten. Er ließ jedoch von dem Fahrer ab, ohne ihn zu verletzen. Der Fahrer rief die Polizei, die den jungen Mann kurz danach aufgriff. Auf der Fahrt zum Polizeirevier beleidigte und bespuckte er die Beamten.

So wie der Angeklagte vor Gericht auftrat, mochte man ihm die "Rambo-Nummer" kaum glauben. Still und blass saß er auf der Anklagebank und ließ durch seinen Verteidiger erklären, er könne sich kaum noch an die Vorfälle erinnern, wolle sie aber auch nicht abstreiten. Die Szene in der Gaststätte habe er "nicht so dramatisch" empfunden, und an den Überfall auf das Auto könne er sich gar nicht erinnern. Sein Verhalten tue ihm leid, es sei "idiotisch" gewesen. Er wisse auch nicht mehr, warum er damals das Messer dabei gehabt habe.

Nach eigenen Angaben ist er im Alter von vier Jahren aus Kirgisistan mit seiner Familie nach Deutschland gekommen. Er hat einen Hauptschulabschluss und ist seit zehn Jahren bei der gleichen Firma als Arbeiter beschäftigt. Alkohol habe er hauptsächlich aus Langeweile getrunken, erklärte er auf Nachfrage von Richter Breucker.

Mit dem Alkoholpegel beginnt das Pöbeln

Der Gastwirt erklärte im Zeugenstand, dass der junge Mann zunächst ganz unauffällig gewesen sei, mit steigendem Alkoholpegel jedoch einen im Rollstuhl sitzenden Gast angepöbelt und als Krüppel beschimpft habe. Der Gastwirt habe ihn sodann mit "sanfter Gewalt" und mit Hilfe eines anderen Gastes aus der Kneipe befördert.

Kurz darauf sei der stark Betrunkene zurück in den Gastraum gestürmt, habe mit dem Messer herumgefuchtelt, wüste Drohungen ausgestoßen und verrückt gespielt. Gastwirt und Gäste hätten sich mit Barhockern geschützt. Der Mann habe aber niemanden direkt mit dem Messer angegriffen, obwohl er das laut dem Gastwirt hätte tun können. Er habe ein mulmiges Gefühl bei der Sache gehabt, da der Angeklagte seine Familie bedroht habe, aber selber keine Todesangst ausgestanden.

Andere Kneipenbesucher bestätigten vor Gericht diese Version. Der betroffene Rollstuhlfahrer erklärte, er könne sich nicht erklären, woher die Feindseligkeiten des "Angreifers" gekommen sei, er habe ihn vorher nicht gekannt. Seine Bekannten hätten ihn wohlweislich aus der Schusslinie genommen. Die Gäste und der Gastwirt hatten auch darauf verzichtet, Strafanzeige zu stellen.

Die Verhandlung wird am Donnerstag, 11. November, mit weiteren Zeugenaussagen und einem Sachverständigen-Gutachten fortgesetzt.