Von der Staatsanwaltschaft wurde Revision eingelegt, weil diese rechtlich gegen das Urteil gegen den jüngeren Hauptangeklagten vorgehen will. Foto: privat

Letztes Wort im Mordprozess noch nicht gesprochen: Anwälte und Staatsanwaltschaft fechten Urteil an.

Hechingen - Im Mordprozess ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Es wird Revision eingelegt.

Am 18. Oktober hat das Landgericht Hechingen das Urteil über zwei junge Männer gesprochen, die im Dezember des Vorjahrs einen 22-Jährigen an der Hechinger Staig erschossen haben. Ein 22-Jähriger erhielt eine lebenslange Haftstrafe, sein 21 Jahre alter Mord-Komplize wurde zu einer Jugendstrafe von neun Jahren verurteilt.

Wie das Landgericht am Donnerstag mitteilte, wurde nun von der Staatsanwaltschaft Revision eingelegt, weil diese rechtlich gegen das Urteil gegen den jüngeren Hauptangeklagten vorgehen will. Sie hatte eine Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht gefordert.

Der Anwalt des älteren Hauptangeklagten hatte die Revision schon nach Prozessende auf Grundlage der mündlichen Urteilsbegründung angekündigt. Er bezweifelt, dass der 22-Jährige der Todesschütze war.