Bis heute erinnern Blumen und Fotos an der Stelle in Hechingen, wo der tödliche Schuss fiel, an den 22-Jährigen. Demnächst werden die Umstände der brutalen Tat vor Gericht verhandelt. Foto: Stopper

Landgericht Hechingen lässt Anklage zu. Warum musste 22-jähriger Bisinger sterben?

Hechingen - Wer hat geschossen? Wer sollte getroffen werden? Und was sind die Hintergründe des tödlichen Schusses? Die brutale Bluttat, die Anfang Dezember Hechingen erschüttert hat, wird nun vor Gericht juristisch aufgearbeitet. Das Landgericht Hechingen hat die Anklage zugelassen.

Die Hauptverhandlung unter dem Vorsitz von Richter Breucker beginnt am Donnerstag, 1. Juni, in Hechingen, sagte ein Gerichtssprecher am Donnerstag unserer Zeitung. Zahlreiche Zeugen sind geladen, das Gericht hat bis in den September hinein Verhandlungstermine angesetzt.

Es wird mit einem großen Interesse an der Verhandlung gerechnet. Insbesondere die Angehörigen und Freunde des Opfers hoffen auf die Klärung der Frage, warum der 22-jährige Bisinger Umut K. sterben musste. In Hechingen waren die Betroffenheit und die Bestürzung angesichts der Tötung auf offener Straße – und damit quasi einer öffentlichen Hinrichtung – groß. Am Tatort legten Freunde und Bekannte des Getöteten nach der Tat Blumen nieder, bis heute erinnern dort Devotionalien an den 22-Jährigen.

Beschuldigte schweigen zu den Vorwürfen

Die Hauptverhandlung beginnt genau sechs Monate nach der tödlichen Tat. Am frühen Abend des 1. Dezember 2016 war der 22-Jährige aus einem fahrenden Auto heraus vor einer Gaststätte an der Staig in Hechingen erschossen worden. Der junge Mann sackte tödlich getroffen zusammen und starb wenig später.

Bereits am Tag darauf nahmen Polizeibeamte drei Tatverdächtige fest, erneut einen Tag später stellte sich ein vierter Tatverdächtiger der Polizei. Die Ermittlungen zogen sich derweil trotz des schnellen Fahndungserfolgs in die Länge – die Beschuldigten schweigen eisern zu den Vorwürfen. Die spannende Frage wird nun sein, wie sie es in der Verhandlung halten werden – ob sie weiterhin schweigen oder Angaben zu der Tat machen, die ihnen vorgeworfen wird.

Die Ermittler gehen davon aus, dass der tödliche Schuss nicht dem 22-Jährigen galt, sondern einem anderen Mann, in dessen Begleitung der junge Bisinger sich vor der Gaststätte aufgehalten hatte. Dementsprechend hat die Staatsanwaltschaft Hechingen Anklage nicht wegen Mordes, sondern wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung erhoben. Angehörige und Freunde des Opfers hatten nach der Tat betont, dass der 22-Jährige nur ein Zufallsopfer sein konnte. Der Bisinger wollte nach dem Abitur demnächst ein Jurastudium aufnehmen, Freunde beschreiben ihn als ehrbaren, strebsamen Mann.

Dagegen gehen die Ermittler davon aus, dass auch der 22-Jährige, obwohl der tödliche Schuss den Erkentnissen zufolge ihm selbst nicht galt, zumindest am Rande mit Drogengeschäften zu tun hatte, die wiederum Hintergrund der Tat gewesen sein sollen.