Vier junge Männer sind am Landgericht Hechingen verurteilt worden. Foto: Archiv

Landgericht Hechingen verhängt zweimal Gefängnis und zweimal Bewährung. "Teamgeist" erweist sich als verhängnisvoll.

Hechingen/Balingen - Zwei müssen ins Gefängnis, zwei kommen mit Bewährung davon: Vier junge Männer aus dem Raum Balingen wurden am Montag vor der Jugendstrafkammer des Landgerichts Hechingen wegen Menschenraubs, gefährlicher Körperverletzung und räuberischer Erpressung verurteilt.

Was im Sport gut ist, erwies sich laut Richter Marc Barunovic in dieser Gruppe als fatal: Die vier Männer hätten sich sowohl bei der Tatausübung als auch vor Gericht als Einheit präsentiert. Diese Gruppendynamik sei jugendtypisch, weshalb das Gericht auch in drei Fällen Jugendstrafen verhängte. Nur der Angeklagte, der bei der Tat im vergangenen März bereits 21 Jahre alt war und überdies einiges an Vorstrafen im Register hat, wurde nach Erwachsenenstrafrecht zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt.

Ihn und einen damals 19-Jährigen sah Richter Barunovic als Initiatoren der Tat. Der 19-jährige, der ebenfalls ein "erhebliches Päckchen" an Vorstrafen mitgebracht hat und zur Tatzeit unter Bewährung stand, bekam eine Jugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Ihn, so der Richter, könne man mit anderen Maßnahmen "wohl nicht mehr erzieherisch erreichen".

Die beiden anderen bekamen Jugendstrafen von einem Jahr und sechs Monaten beziehungsweise einem Jahr und acht Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Beide müssen zudem eine Geldstrafe zahlen und werden Bewährungshelfern unterstellt. Vor allem müssen sie nachweisen, dass sie gegen ihre Drogenabhängigkeit angehen.

Das Gericht ging von einem minderschweren Fall von Menschenraub aus, da das Opfer keine bleibenden Schäden davon getragen hat, kein Vermögensschaden entstanden ist und das Opfer kein Interesse an einer Strafverfolgung zeigte. Um Menschenraub habe es sich aber gehandelt, denn die Angeklagten hätten die Geschädigten in ihrer Gewalt gehabt und versucht, dessen Vater mit der Androhung von Gewalt gegen ihn zu erpressen. Da helfe es auch nicht dass die Tat an sich "absolut dilettantisch" ausgeführt worden sei. Die Vier hätten sehr wohl von langer Hand geplant, dem späteren Opfer Gewalt anzutun, wie die während der Beweisaufnahme verlesenen Chatprotokolle bewiesen.

Zugute hielt der Richter den Angeklagten, dass sie sich beim Oper entschuldigt und ihm Schmerzensgeld gezahlt haben und dass sie die Körperverletzung zugegeben haben. Er riet ihnen dringend, ihr Leben in den Griff zu bekommen: "Sie sind doch alle nicht blöd und haben die Voraussetzungen für ein geregeltes Leben".