Hunde müssen in Hechingen künftig an der Leine geführt werden. (Symbolfoto) Foto: Hahnel

Ausschuss stimmt neuer Polizeiordnung zu. Laute Gartenarbeiten von 20 bis 7 Uhr sind nicht erlaubt.

Hechingen  - Hunde sind im Innenbereich, also in bebauten Ortsteilen, auf öffentlichen Straßen und Gehwegen bald an der Leine zu führen. So besagt es die neue Hechinger Polizeiverordnung, der der Verwaltungsausschuss am Donnerstagabend zugestimmt hat. Als Muster diente die Verordnung des Gemeindetags Baden-Württemberg. Die endgültige Zustimmung zum Entwurf erfolgt wahrscheinlich in der nächsten Gemeinderatssitzung am 16. Februar.

Ziel der neuen Verordnung ist "die für die gegenseitige Rücksichtnahme erforderlichen Gebote und Verbote auf dem Gebiet des Polizeirechts aufzuzeigen" und der Polizei Eingriffsgrundlage zu verschaffen, damit "die Hechinger Bevölkerung möglichst konfliktfrei zusammenlebt und die natürliche Umwelt geschützt wird".

Bei der Ausarbeitung wurden sowohl die Rechtsgrundlage als auch gesellschaftliche Trends, Rückmeldungen und Beschwerden der Bevölkerung und der Ortsvorsteher sowie Erfahrungen der Hechinger Polizei berücksichtigt. Unter anderem habe es im Herbst 2016 mehrere Beschwerden wegen freilaufender Hunde gegeben. "Bestraft man damit nicht die, die ihren Hund gut führen?", fragte Hannes Reis. Jürgen Rohleder konnte den Einwand zwar nachvollziehen, wies ihn aber ab. Es gehe darum, Rücksicht zu nehmen. Dieser Meinung war auch Regina Heneka, die selbst Hundebesitzerin ist.

Grundlegende Änderungen sind zudem bei Lärmbelästigungen vorgesehen. Künftig dürfen demnach Haus- und Gartenarbeiten, die zu erheblichen Belästigungen anderer führen, in der Zeit von 20 bis 7 Uhr nicht durchgeführt werden. Die Mittagsruhe gilt weiterhin. Ebenso dürfen weiterhin Sport- und Spielplätze, die weniger als 50 Meter von Wohnungen entfernt sind, in der Zeit zwischen 20 und 8 Uhr nicht benützt werden. Diese Beschränkungen gelten fortan jedoch nicht für Kinderspielsplätze, also Spielplätze, auf denen nur Kinder bis 14 Jahre zugelassen sind.

Hannes Reis wandte ein, warum man diese Regelung nicht für ältere Kinder "öffnen" könne. Davon riet Rohleder jedoch ab. "Dann haben wir vielleicht das Problem, dass dort die 17- bis 20-Jährigen sind, die wir da nicht unbedingt haben wollen", sagte er. "Die Kinder sollen nicht neben Bierflaschen spielen", ergänzte Philipp Hahn. Zudem werde laut Rohleder auch kein 16-Jähriger weggeschickt, wenn er mal schaukeln möchte. Ebenso werde niemand weggeschickt, der nach 20 Uhr auf dem Spielplatz ist und sich angemessen verhält.

Einen Strafenkatalog gebe es nicht. Bei Verstößen gegen die Polizeiordnung werden etwaige Bußgelder nach Ermessen festgelegt.