Wer abends oder an Wochenenden einen Kinderarzt-Notdienst aufsucht, muss künftig weitere Wege einplanen. Foto: Wüsteneck

Ab April sind Bezirke Zollernalb und Sigmaringen zusammengelegt

Von Klaus Stopper

Hechingen. Eine Fahrt zum Kinderarzt-Notdienst kann für Eltern aus dem Mittelbereich Hechingen künftig bis Saulgau oder Pfullendorf führen. Das bringt eine Reform mit sich, die am Mittwoch, 1. April, in Kraft tritt.

Wenn ein Kind Besorgnis erregende Symptome zeigt und der eigene Kinderarzt keine Sprechstunde hat, war bislang bereits der Notdienst zuständig. Durch die Reform werden nun lediglich die Notdienstbezirke Zollernalb und Sigmaringen zusammengelegt.

Wer fortan von montags bis Freitags im Zeitraum von 18 bis 22 Uhr sowie samstags oder sonntags bis 22 Uhr einen Kinderarzt oder eine Kinderärztin aufsuchen will, kann im Extremfall bis zu einem Arzt fahren müssen, der am südlichen Rand des Landkreises Sigmaringen praktiziert. Bis Saulgau ist das über eine Stunde Fahrt. Wer Dienst hat, kann unter der Nummer 0180/1929342 telefonisch erfragt werden. Wer später anruft, wird an eine Kinderklinik weitergeleitet.

Wer allerdings beängstigende Symptome an Kindern feststellt, wird von Hechingen und Umgebung künftig wohl eher sofort die Kinderklinik in Tübingen ansteuern. Eine Möglichkeit ist auch die Notfallambulanz im Balinger Klinikum. Wenn ein Kind überraschend hohes Fieber entwickelt, eine Platzwunde erleidet oder starkes Bauchweh hat, wäre man hier sicher auch gut aufgehoben.

Niedergelassene Kinderärzte werden entlastet

Durch die neue Regelung werden die niedergelassenen Kinderärzte entlastet. Neben der starken Beanspruchung durch ihren regulären Dienst in ihren Praxen müssen sie in den sprechstundenfreien Zeiten Bereitschaften leisten, damit ein Notfalldienst bereitgehalten werden kann. Diese Zusatzdienste werden durch die Reform reduziert.

Die Kassenärztliche Vereinigung und die Krankenkassen in Baden-Württemberg haben zur Notdienstreform, die allgemein seit Anfang 2014 gilt, ein positives Fazit gezogen. Häufig wurden seither Notfallpraxen an Kliniken angeschlossen. Für Ärzte habe sich durch die Reform die Belastung im Notfalldienst von bis zu 50 Diensten im Jahr auf maximal sieben reduziert.