Staatsanwalt Markus Engel sprach bei dem Vortrag über gefährdete Jugendliche. Foto: Ullrich Foto: Schwarzwälder-Bote

Vortrag: Staatsanwalt Markus Engel beleuchtet die Situation gefährdeter Jugendlicher

Einen Einblick in seinen Aufgabenbereich und den Umgang mit gefährdeten Jugendlichen gab Staatsanwalt Markus Engel vor Kurzem im Gasthaus Löwen in Boll.

Hechingen. "Das Anzeigeverhalten hat sich geändert", stellte Engel fest. Steigende Fallzahlen müssten nicht unbedingt eine Zunahme von Straftaten bedeuten. Die Staatsanwaltschaft entscheide, was vor Gericht komme, erklärte der Jurist.

Er berichtete über den Zollernalbkreis: dort sei die Strafverfolgung gut aufgestellt und effektiv. Die Zahl der Verurteilungen von Jugendlichen und Heranwachsenden sei zwar gesunken, die Schwere mancher Straftaten jedoch unverändert. Der Respekt vor staatlichen Organen und auch Lehrern nehme ab. Durch die neuen Medien habe die Kontaktaufnahme mit Kindern und Jugendlichen mit dem Ziele des sexuellen Missbrauches deutlich zugenommen.

Das Smartphone werde als Mobbing- oder Rache-Instrument genutzt. Eine häufigere und strengere Kontrolle der Smartphones der Kinder durch die Eltern sei deshalb sinnvoll. Auch müsse in der Schule das Thema Smartphones behandelt werden.

Engel gab in seinem Vortrag einen Überblick über den Gerichtsaufbau in Deutschland, die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft, den Ablauf einer Gerichtsverhandlung, über Sanktionen, Gewaltdelikte, Sexualdelikte und den Schutz von Kindern und Jugendlichen.

Bei der Verhängung einer Strafe stehe der Erziehungsgedanke prinzipiell im Vordergrund. Die Sanktionen bei Jugendlichen gehen von Weisungen und Auflagen bis hin zum Jugendarrest, der bis zu vier Wochen dauern kann. Die Dauer einer Jugendhaftstrafe beträgt mindestens sechs Monate, im Maximalfall zehn Jahre, auch abhängig von der Schwere der Tat.

Ein weiteres Thema seines Vortrages: Cybergrooming. Dabei handelt es sich um das gezielte Ansprechen von Minderjährigen im Internet, mit dem Ziel, sexuellen Kontakt herzustellen.

Darauf wie Kinder und Jugendlichen in Ermittlungs- und Strafverfahren geschützt werden können, ging Engel ebenfalls ein. So sind beispielsweise Videovernehmungen und ein Ausschluss der Öffentlichkeit beim Prozess Möglichkeiten.

Zur Prävention von Jugendstraftaten könne die Staatsanwaltschaft folgende Maßnahmen ergreifen: Aufklärungsgespräche, Unterricht zum Umgang mit Kommunikationsmitteln sowie Elternabende.