Leicht belastet: Der Lärmschutzwall an der B  27. Foto: Stopper

Belastetes Material für Bauwerk an Bundeesstraße 27 entspricht nach Erkenntnissen der Stadt den Verwaltungsvorschriften.

Hechingen - In den Lärmschutzwall an der B 27 wird tatsächlich auch Material aus dem Bereich einer früheren Balinger Müllkippe verarbeitet. Allerdings sei es nur gering belastet, und alles geschehe im Einverständnis mit den Aufsichtsbehörden beim Landratsamt, versichert die Stadt Hechingen.

Bodenmaterial, das unter anderem für einen Lärmschutzwall verwendet werden kann, wird in Qualitätsstufen zwischen   "Z0" und "Z2" eingeteilt, erklärte gestern auf Nachfrage unserer Zeitung der städtische Pressesprecher Thomas Jauch. Im Hechinger Wall werde unter anderem Erdreich der Qualitätsstufe "Z1.2" eingebaut. Die Zulässigkeit dieses Vorgehens sei vom Landratsamt eindeutig bestätigt worden. Voraussetzung war unter anderem, dass das Bauwerk nicht ins Grundwasser reicht.

Tatsächlich stamme ein Teil des Erdreichs aus Bauarbeiten am Rückhaltebecken nahe der Balinger Kläranlage. Dort befand sich einst auch eine wilde Müllkippe. Allerdings seien bei den Grabungen Erdreich aus unterschiedlichen Bereichen auf verschiedene Haufen abgelagert worden, die anschließend auf ihre Belastung untersucht wurden. Das Material für den Hechinger Wall sei nicht identisch mit dem Inhalt der früheren Müllkippe.

Ein Spaziergang am Wall zeigt, dass sich hier zumindest an der Oberfläche fast ausschließlich Erdreich befindet. Es sind auch vereinzelt Dachziegel zu sehen, Mauerteile ohne Gips, ein rostiger Metalleimer ragt empor, ein Dreiliter-Kanister, der einst Parkettreiniger enthielt, kullert herum. Was unter dem Erdreich liegt, ist mit Mitteln einer Redaktion nicht festzustellen.

Das Landratsamt hat gestern auf Nachfrage unserer Zeitung allerdings erklärt, dass es als Abfallrechtsbehörde die Qualität des verwendeten Materials nun och einmal überprüfen wird.