Seine Aggressionen kosten einen 19-jährigen Mann jetzt drei Jahre Haft. (Symbolfoto) Foto: dpa

Zu oft brennen Angeklagtem Sicherungen durch. Mann Pistole an Kopf gehalten und Schwule bedroht.

Hechingen - Einem Mann hebt er eine Pistole an den Kopf, Schwule will er erschießen. Seine Aggressionen und Unbeherrschtheit haben einen Angeklagten bereits zum sechsten Mal vor Gericht gebracht. Nun muss er drei Jahre ins Gefängnis.

Und täglich grüßt das Murmeltier. Bereits zum sechsten Mal stand am Mittwoch ein 19-Jähriger vor Gericht. Über ein Jahr verbrachte er bereits hinter Gittern. Nun sitzt er wieder ein. Die Liste seiner begangenen Straftaten scheint endlos: räuberische Erpressung, Körperverletzung, Diebstahl, Beleidigung, versuchte Brandstiftung, um nur ein paar Vergehen aufzuzählen – Richterin Irene Schilling versagte im Hechinger Amtsgericht aufgrund des langen Verlesens der Straftaten nach einer halben Stunde sogar die Stimme.

Am Dienstag wurden die jüngsten Straftaten verhandelt – Bedrohung, Aufruf zum Hass und Volksverhetzung. In Tübingen hatte der damals 18-Jährige einem Mann eine täuschend echte Waffe an den Kopf gehalten mit den Worten: "Wenn du dich bewegst, erschieß ich dich!". Er hatte sich provoziert gefühlt, weil der andere mit einem Freund rumgealbert hatte.

Was alles noch schlimmer machte: Er war zu der Zeit nur auf Bewährung frei. Das er eigentlich das Opfer gewesen sei und selbst angegriffen wurde oder, wie der Anwalt meinte, aus Notwehr gehandelt habe, glaubten weder die Staatsanwältin, Schöffen, noch Richterin Schilling. Für die Staatsanwältin ist die Aktion mit der Waffe "vorsichtig ausgedrückt, alles andere als sensibel".

Anti-Aggressionstraining bringt keine Verhaltensänderung

Bereits von vorherigen Gerichten auferlegte Besuche bei Anti-Aggressionstrainings und psychologische Gespräche haben wohl nicht gefruchtet. Das zeigt auch der zweite Vorfall: Ein knappes Jahr später schlug der 19-Jährige wieder zu. Auf Facebook postete er öffentlich, alle Schwulen in der Stadt "umzulegen". Weiter drohte er einem anderen Nutzer, sein Haus in die Luft zu jagen und dessen gesamte Familie umzubringen.

Er habe das nur geschrieben, niemals würde er so etwas auch wirklich tun, beteuerte der Angeklagte. "Das ist ja nur Internet", sagte er. "Im höchsten Grade erschreckend und menschenverachtend", beurteilte die Staatsanwältin diese Taten hingegen.

Seit drei Monaten arbeitet der Angeklagte nun in einem Betrieb. Verdient Geld für seinen Lebensunterhalt. Seinen Hauptschulabschluss machte er zuvor im Gefängnis. Doch diese positive Entwicklung bewahrt ihn nicht vor einer dreijährigen Jugendstrafe. "Das sind einfach zu massive und von Aggressionen geleitete Straftaten", begründete Schilling ihr Urteil. "Nun hat sie Ihre Vergangenheit eingeholt." Der Verurteilte gab sich sofort kämpferisch und kündigte an, in Berufung zu gehen.