
Von Klaus Stopper
Hechingen. Wenn kein Wunder mehr geschieht, wird der Hechinger Reitverein aufgelöst und die von ihm genutzte Reitanlage beim Lindich stillgelegt. Letzter Auslöser für diese Entwicklung: Der Pachtvertrag für die Reitanlage wurde fristlos gekündigt.
Bis zum Monatsende werden die Ställe geräumt sein, dann stehen Reithalle und Pferdeboxen leer. Frank Ott, der Geschäftsführer der Reitgemeinschaft, geht davon aus, dass sich daran so schnell nichts ändern wird.
Eigentümer der Reitanlage ist die Schlossgemeinschaft Lindich, die Vereinigung der Immobilienbesitzer dort. Anlass für die fristlose Kündigung war, dass der Reitverein die Pacht für das erste Halbjahr nicht rechtzeitig gezahlt hat. Der Verein, der seit fast einem Jahr insolvent ist, hatte das Geld nicht zur Verfügung.
Dennoch habe der Reiterverein an einer Lösung gearbeitet, erklärt Frank Ott. Man habe einen Investor gehabt, der die Anlage eventuell weiterbetreiben wollte und dem Reiterverein Gastrecht eingeräumt hätte, "aber das ist mit der Kündigung der Anlage ja nun passé".
Ott bedauert, dass mit der Schlossgemeinschaft keine Einigung möglich war. Aber diese Gruppe sei so uneinig, dass nicht einmal ein gemeinsamer Gesprächstermin habe vereinbart werden können. Er ist deshalb skeptisch, ob die Eigentümer-Gruppe ein Konzept für die Weiternutzung der Reitanlage auf die Beine stellen kann. Ihn würde es nicht wundern, wenn die Anlagen abgerissen würden. In Albstadt sei dies nach der Insolvenz des dortigen Reitvereins ebenfalls passiert.
Das sei schade für den Reitsport. Pferdebesitzer fänden sicher einen anderen Stall, ist er sicher. Aber für Reiter ohne eigenes Pferd falle eine Möglichkeit weg, ihr Hobby auszuüben. Ein Ausbildungsbetrieb mit Schulpferden gebe es nun nicht mehr.
Weitermachen kann möglicherweise die Voltigiergruppe, die aus der Insolvenzmasse des Vereins privat das Voltigierpferd "Chill" gekauft hat. Wo sie allerdings künftig trainieren, steht noch nicht fest.
Und wie geht es mit dem Reiterverein weiter. "Wir lösen uns auf, das ist sicher", sagt Frank Ott. "Wir haben nächste Woche ein Gespräch mit dem Insolvenzverwalter, da werden die Details zur Sprache kommen." Dass der Vereinsvorstand für die Restschulden haften muss, hält Ott für ausgeschlossen. "Das wäre nur bei offensichtlicher Fahrlässigkeit der Fall, und das müssen wir uns sicher nicht vorwerfen."