Ruheforst Hechingen kann in Betrieb gehen. Stadt Hechingen gewinnt Rechtsstreit. Foto: Schwarzwälder-Bote

Stadt Hechingen gewinnt Rechtsstreit auf ganzer Linie. Bundesrichter lehnen Ruheforstklage ab

Hechingen - Der Ruheforst Hechingen kann in Betrieb gehen. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 30. November den Normenkontrollantrag eines Geschäftsmanns gegen das Vorhaben abgelehnt.

Der Geschäftsmann will auf eigenen Wunsch hin nicht mehr in den Medien mit Namen genannt werden, er wird deshalb mit V.I. bezeichnet. Geklagt hatte er gegen die Stadt Hechingen, nachdem diese einen Bebauungsplan für den Ruheforst bei Schloss Lindich erlassen hatte.

V.I. besitzt dort ebenfalls ein Grundstück, das früher Polizeikaserne war und das an den Wald grenzt, in dem die Fürstliche Verwaltung Sigmaringen einen Ruheforst einrichten will. 2013 sollte er in Betrieb gehen. Beigesetzt werden könnten dort Urnen aus verwitterungsfähigem Material. Die Namen der Beigesetzten stünden auf Täfelchen an den Bäumen. Es werden keine Gebäude errichtet, nur ein kleiner Platz, Skulpturen und Parkplätze weisen auf die Einrichtung hin.

Offizielle Eröffnung war vor dreieinhalb Jahren geplant

Vor dreieinhalb Jahren war die Eröffnung geplant, aber V.I. machte hier einen Strich durch die Rechnung. Erst entdeckte er Fehler im Genehmigungs-Verfahren, als die Stadt schließlich nachbesserte, zog er vor den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim. Das zog sich. Erst im Februar diesen Jahres fiel das Urteil: Die Klage von V.I. wurde in praktisch allen Punkten als substanzlos erachtet, eine Revision nicht zugelassen.

Zu Ende war die Sache damit nicht. Denn gegen die Nichtzulassung der Revision legte V.I. Beschwerde ein. Diese wurde nun am 30. November vom Bundesverwaltungsgericht abgelehnt. Tenor des Urteils: Die Rechtsangelegenheit hat nicht die grundsätzliche Bedeutung, die für ein Verfahren vor diesem Gericht notwendig wäre. Zudem zeigen die Richter kein Verständnis dafür, was V.I. an einem Ruheforst im benachbarten Wald stören könnte.

Festgehalten wird in dem Urteil auch, dass die Baugenehmigung für eine angeblich geplante "Hotel- und Wellnesseinrichtung sowie Wochenendhäuser" auf dem Gelände von V.I. längst abgelaufen sei. Der Klage fehle es an einem konkreten Bezug. Davon abgesehen erkennt der Verwaltungsgerichtshof keine Grundlage für die Befürchtung von V.I., dass mögliche Gäste eines Hotels von Buchungen Abstand nehmen könnten, wenn sie vom benachbarten Ruheforst erfahren.

Bestattungsfläche wäre von Hotel aus gar nicht zu sehen

Hier fänden weder religiöse Zeremonien statt, noch sei bei geplanten 200 Bestattungen pro Jahr ein großer Fahrzeugverkehr an der Zufahrtsstraße zu befürchten. Die Bestattungsflächen seien vom möglichen Hotelgelände aus weder einzusehen, noch sei anzunehmen, dass von dort laute Geräusche zu vernehmen seien.

Weitere rechtliche Schritte sind bereits angekündigt

Und wie geht es nun weiter? Bevor der Ruheforst in Betrieb gehen kann, muss die Stadt noch eine entsprechende Satzung erlassen. Zudem werde das seit drei Jahren brach liegende Gelände noch hergerichtet, erklärte Raimund Friderichs, als Leiter der fürstlichen Forstbetriebe für den Ruheforst zuständig, gestern auf Anfrage unserer Zeitung. Es sei auch eine offizielle Eröffnung geplant. "Wir werden das jetzt sicher nicht in Hektik abwickeln", stellte er klar.

V.I. hat angekündigt, dass er gegen die Entscheidung juristisch weiterkämpfen will. Er spricht von Verfassungsbeschwerde, und dass er europäische Gerichtsinstanzen anrufen möchte. Ob dies eine Eröffnung verzögern kann, hält er wohl selbst für unwahrscheinlich. Deshalb kündigt er zugleich auch an, auf Schadensersatz klagen zu wollen.