Ortschaftsrat: Sachverständiger sieht Mängel bei Brandschutz / Unklarheit bei der Zuständigkeit

Hechingen-Sickingen. Bei der Brandverhütungsschau in der Turn- und Festhalle in Sickingen gab es Lob, der Sachverständige sieht aber auch " akuten Handlungsbedarf".

Diplomingenieur Adolf Stamm von der Sachverständigengesellschaft Dr. Portz, mit Sitz in Fellbach, hatte bereits im Oktober vergangenen Jahres bei seinem Rundgang in Anwesenheit von Vertretern der Stadt mündlich einen "akuten Handlungsbedarf" angekündigt. Damals waren Ortsvorsteher Gerhard Henzler und der Feuerwehrkommandanten Mike Bulach anwesend.

N un liegen die Erkenntnisse des Brandschutzsachverständigen der Stadt Hechingen in schriftlicher Form vor.

Positive Äußerungen gibt es lediglich zur Feuerwehr, die die Turn- und Festhalle im Gefahrenfall zu schützen hätte. Ihre Ausstattung stimme, die Feuerwehr sei spätestens in zehn Minuten nach Alarmierung vor Ort, die Löschwasserversorgung sei gewährleistet und Feuerwehrzufahrten sowie Aufstellungs- und Bewegungsflächen seien vorhanden.

Der Sachverständige sieht einige Gefahrenpunkte: Bei Veranstaltungen mit über 200 Personen wären nach der Versammlungsstättenverordnung einige Anforderungen zu erfüllen, die jedoch im Einzelnen nicht aufgelistet wurden. Der Fachmann bemängelt, dass keine konsequente brandschutztechnische Trennung innerhalb des Objektes zu erkennen sei und keine brandschutztechnischen Bauteilnachweise vorgelegt werden konnten.

Ist der Rettungsweg zu schmal?

So beispielsweise eine Abtrennung des Treppenraums Schule zur Halle, eine Abtrennung Halle zur ehemaligen Bühne, eine brandschutztechnische Abtrennung Lager (Ebene 1) zur Halle. Der neu eingerichtete Raum für die Kernzeitbetreuung habe keinen akzeptablen zweiten Rettungsweg, andere Wege seien möglicherweise zu schmal. Des Weiteren gebe es kein Brandschutzkonzept und viele bauliche brandschutztechnische Mängel. Der Fachmann für Brandschutz fordert, dass ein Nutzungskonzept durch den Betreiber zu erarbeiten sei und setzte eine Frist bis zum 20. Mai diesen Jahres.

Er stellt das Fehlen von Bestuhlungs- und Rettungswegplänen sowie einer Brandschutzordnung fest. Bei einer Bestuhlung in Reihe würden besondere Anforderungen gestellt werden, denen die vorhandenen Stühle nicht gerecht werden. Bis zum 31. Juli verlangt er von der Stadt, die Aufstellung einer Brandschutzordnung.

Kleinere geforderte Maßnahmen wurden umgehend von der Ortschaftsverwaltung erfüllt. So wurden Brandlasten im Treppenhaus beseitigt, der "Notaus"-Schalter in der Farbe rot gekennzeichnet, offene Leitungsdurchführungen geschottet und Brandschutztüren selbstschließend gemacht. Die Schule und die Vereine wurden aufgefordert, bestimmte Räume sofort von Brandlasten zu befreien.

Bislang ungeklärt bleibt die Frage, wer bei der Stadt Hechingen der richtige Ansprechpartner für die offenen und ungeklärten Fragen ist, war in der Ortschaftsratssitzung zu hören.