An dieser Stelle auf dem Schloßplatz nahm die Randale gegen die Polizeistreife ihren Anfang. Foto: Stopper

Drei junge Männer müssen wegen aggressiven Verhaltens gegenüber Polizisten in Haft.

Hechingen - Aggressives Verhalten Polizisten gegenüber ist kein Kavaliersdelikt. Drei junge Männer aus Hechingen lernen das nun auf die harte Tour. Sie müssen ins Gefängnis.

"Widerstand gegen Vollzugsbeamte" war der Kernvorwurf, der ihnen am Mittwoch vor dem Amtsgericht gemacht wurde. Sie hatten Polizisten daran hindern wollen, einen Freund festzunehmen. Sie hatten die Beamten zwar nicht geschlagen, aber sie hatten sich Brust an Brust ihnen gegenübergestellt, sie angeschrien und der mehrfachen Aufforderung "Abstand halten" nicht Folge geleistet.

Für die jungen Männer waren allerdings die Polizisten schuld. Bei der Personalienfeststellung seien die rüde vorgegangen, beklagten sie, man habe dem Freund helfen müssen, argumentierten sie. "Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus", sprang ihnen einer der Verteidiger zur Seite. Soll heißen: Wenn ein Polizist unfreundlich ist, darf er auch unfreundlich behandelt werden.

Ein Irrtum, klärte ihn die Richterin sichtlich pikiert auf. Selbst wenn sich Polizisten einmal nicht korrekt verhielten, habe niemand das Recht, sich respektlos zu verhalten und sich beispielsweise in drohender Haltung vor ihnen aufzubauen. Und wenn einen ein Polizist festhalten wolle, habe man das zu dulden. Wer sich losreißen wolle, mache sich wegen "Widerstand gegen Vollzugsbeamte" strafbar.

Anordnungen der Polizei seien zu befolgen, auch wenn einen das im Moment vielleicht wütend mache, so die Richtering: "Am Ende profitieren auch Sie vom Rechtsstaat und einer Polizei, die respektiert wird."

Ob das bei den drei jungen Männern auf offene Ohren stieß? Als zuvor der Staatsanwalt ihnen in seinem Plädoyer schilderte, wie er ihr Verhalten einstuft, hatten sie noch in der Anklagebank Faxen gemacht, provozierend gegrinst und höhnisch Beifall geklatscht. Die Plädoyers ihrer Anwälte, die teilweise Freisprüche forderten, entsprachen ihrer Rechtsauffassung.

Dann fiel das Urteil: Haftstrafen ohne Bewährung. Da wurde es sehr ruhig auf der Anklagebank. Zwischen acht Monaten und eineinhalb Jahre Gefängnis. Für Bewährung sah die Richterin keinen Spielraum bei drei Angeklagten, da sie vorbestraft waren und teilweise unter Bewährung standen. Auf freiem Fuß bleibt dagegen der junge Mann, der seine Personalien nicht angeben wollte. Er war bislang unbescholten und erhielt eine Geldstrafe von 6000 Euro.

Warum die Justiz so hart urteilte, hatte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer geschildert. Die Randale auf dem Schloßplatz vor eineinhalb Jahren hatte eine Vorgeschichte. "Am frühen Abend im Herzen der Stadt" habe da eine Gruppe junger Männer einen Autofahrer attackiert. Der hatte sich beschwert, weil eine Flasche in Richtung seines Autos geflogen war.

Eine Polizeistreife wurde losgeschickt, eine Täterbeschreibung passte auf einen jungen Mann am Schloßplatz. Die Polizisten seien berechtigt gewesen, dessen Personalien festzustellen, "um dem geschädigten Autofahrer zu seinem Recht zu verhelfen". Dass sie dann von einer großen Gruppe so hart bedrängt worden seien, sei unglaublich. Seiner Forderung: "Das Urteil muss wieder klarstellen, wie in unserem Rechtsstaat die Verhältnisse sind."

Das umso mehr, weil sich die Randale im Polizeirevier fortsetzte. Da waren am Ende vier junge Männer versammelt, die lautstark einforderten, die Polizisten nun anzeigen zu wollen. Das sei nur in einer anderen Dienststelle sinnvoll, erklärten die Polizisten. Die jungen Männer reagierten mit Dauerklingeln in der Wache, ließen es wieder auf eine Rangelei ankommen. "Sie haben sich verhalten wie trotzige Kinder, die mit dem Kopf durch die Wand wollen", fasste die Richterin zusammen. Die begangenen Taten seien "gravierend", erklärte sie. Mit dem Urteil wolle sie aber auch "klar zum Ausdruck bringen, dass das ein intolerables Verhalten war."