Der Fußball-Fan Martin Lauth fühlt sich von einem Hechinger Polizeibeamten beleidigt. Foto: Kübler

Autokorso während EM führt zu juristischem Nachspiel. Wortwechsel mit Ordnungshütern.

Hechingen - Er wollte einfach feiern. Während eines Autokorsos zur Fußball-EM ließ Martin Lauth aus Hechingen die italienische Fahne flattern. Dann wurde er von einem Polizisten angehalten und beleidigt – sagt Martin Lauth. Die Staatsanwaltschaft sieht die Sache anders.

Die Fußball-Europameisterschaft ist schon ein paar Wochen vorbei. Ein Vorfall, der sich während der EM in Hechingen ereignet hat, schlägt noch immer Wellen. Martin Lauth ist wütend. Der gebürtige Hechinger fühlt sich beleidigt und unfair behandelt. Und das von der Hechinger Polizei. Deshalb hat sich der 25-Jährige an unsere Zeitung gewandt. Er schildert folgenden Vorfall während der Fußball-EM: Er habe nach dem Spiel von Italien gegen Schweden beim Autokorso auf dem Obertorplatz mitgemacht.

Polizisten sollen Lauth aufgefordert haben, die Fahne abzunehmen

Da er italienische Wurzeln habe, habe er an seinem Auto eine deutsche und italienische Fahne flattern lassen. Dann sei er von der Polizei angehalten worden – als Einziger der vielen Feiernden. Die Polizisten hätten ihn aufgefordert, seine Fahne reinzuholen. Als er die Beamten nach dem Grund gefragt habe, habe er als Antwort zu hören bekommen: "Wenn du weiter hupen und feiern willst, geh’ doch nach Italien." Daraufhin sei er wütend geworden und habe gefragt: "Bist du ein Nazi, oder was?" Die Beamten hätten ihn dann aufgefordert, seinen Führerschein rauszugeben. Als Lauth den Führerschein nur vorzeigte und nicht aushändigte, habe einer der Polizisten ins Auto gegriffen. Der Beamte habe den Schlüssel aus dem Zündschloss gezogen, dann sei der Schlüssel herumgeflogen. Bei dem Vorgang habe der Beamte einen Kratzer am Auto hinterlassen. Später sei ihm als Begründung für die Kontrolle dann genannt worden, dass seine Rücklichter nicht funktionierten, von der Fahne sei nicht mehr die Rede gewesen.

Auf diesen Vorfall hin hat Lauth gegen den Beamten Strafanzeige gestellt – wegen Sachbeschädigung und Beleidigung. Daraufhin habe der Polizist nachgezogen. Der Beamte habe gegen ihn ebenfalls eine Anzeige erstattet, aber erst danach – so die Schilderung des 25-Jährigen. Vorgeworfen wird Lauth nun wiederum Widerstand gegen einen Polizeibeamten und Beleidigung.

Vor zwei Wochen bekam Lauth von der Staatsanwaltschaft Bescheid: Das Ermittlungsverfahren gegen den Polizeibeamten wird eingestellt. "Die Äußerungen des Beamten stellen keine Beleidigung dar", heißt es in dem Schreiben. Martin Lauth sieht das anders und ist empört. "Die sind da, um mich zu schützen, und nicht um mich zu beleidigen", sagt er.

Staatsanwaltschaft sagt, der Italien-Fan habe provoziert

Die Staatsanwaltschaft schildert den Vorfall unserer Zeitung gegenüber wie folgt: Der Satz "Wenn du weiter hupen und feiern willst, geh’ doch nach Italien", habe einen gewissen Hintergrund. Der Anzeigeerstatter – also Martin Lauth – habe provozierendes Verhalten an den Tag gelegt, er habe einen Mängelbericht zerrissen und gesagt, dieser sei ihm egal. Außerdem habe er den Polizisten mit "Alter" angesprochen.

"In der Situation ist das keine Beleidigung", sagte Oberstaatsanwalt Karl-Heinz Beiter in Bezug auf den vom Polizisten geäußerten Satz. Die Aussage habe keine Ehrverletzung beinhaltet. Deshalb habe die Staatsanwaltschaft nach Einsicht der Akten entschieden, das Ermittlungsverfahren einzustellen. Bei einer solch klaren Aktenlage sei es außerdem nicht notwendig gewesen, den Polizisten zu dem Vorfall zu befragen. "Wir haben überlegt und sachlich entschieden", erklärte Beiter.

Das Verfahren gegen Martin Lauth läuft indes noch.