Mit Pfefferspray hat ein Angeklagter im Streit einem anderen Mann ins Gesicht gesprüht. am Mittwochstand er wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht und wurde freigesprochen. Das Opfer hatte den Mann entlastet. Foto: dpa/Becker

Gast hat anderem Mann mit Pfefferspray ins Gesicht gesprüht. Opfer entlastet Angeklagten: Freispruch.      

Hechingen - Auf Bedrohungen und eine handfeste Rangelei kann manchmal eitel Sonnenschein folgen. Das bewiesen am Mittwoch Opfer und Angeklagter in einem Fall vor dem Hechinger Amtsgericht. "Wir verstehen uns besser als je zuvor", erklärte das Opfer.

Die Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung endete am Mittwoch vor dem Hechinger Amtsgericht für den Angeklagten mit Freispruch. Das lag hauptsächlich an der entlastenden Aussage des Opfers.

Der Angeklagte hatte seinem Kontrahenten laut Anklage bei einem Streit vor deren Stammkneipe mit Pfefferspray immer wieder ins Gesicht gesprüht und den anderen noch verfolgt, um ihm weiter mit dem reizenden Spray zuzusetzen. Auf so eine gefährliche Körperverletzung mit Waffe stehe eine Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten, betonte der Richter, und das obwohl sich die beiden Streitenden längst wieder vertragen haben. Der Angeklagte hatte sich bereits am Tag nach dem Vorfall entschuldigt und dem Opfer freiwillig 2000 Euro Schmerzensgeld bezahlt.

Dem Streit vorausgegangen waren laut dem Angeklagten monatelange Drohungen und Beleidigungen. Das Opfer habe ihn lächerlich gemacht und gekränkt, so der Angeklagte, immer wieder sei es dabei um das auffällige Toupet des Angeklagten gegangen, das ihm das Opfer vor allen anderen Stammtischgästen habe "herunterreißen" wollen. Im Gegenzug hatte der Angeklagte verletzende Kommentare über die Tochter des Opfers abgegeben. Nach einem dieser Wortgefechte am Tattag hatte der Kneipenwirt die beiden Hitzköpfe gebeten, ihren Streit doch vor der Tür auszutragen.

Angeklagter soll nur einmal gesprüht haben

Dort kam es dann zu Schubsereien. Als das Opfer den Angeklagten dann in den Schwitzkasten nahm, sprühte dieser ihm mit Pfefferspray ins Gesicht. Dass das Spray eine Waffe sei, sei ihm nicht klar gewesen, betonte der Angeklagte reumütig. Er habe das Spray immer abends dabei gehabt, um sich auf einer Joggingtour vor Hunden zu schützen – so auch am Tatabend.

Das Opfer trat jedoch trotz der üblen Attacke im Zeugenstand ganz entspannt auf. Der Mann betonte, dass er und der Beschuldigte jetzt "gute Freunde" seien. Der Angeklagte habe ihn bei dem Streit nur "ein einziges Mal" ins Gesicht gesprüht, und das sei ja sicherlich "Notwehr" gewesen, verfolgt habe ihn der Angeklagte ganz sicher nicht.

Bei Richter, Staatsanwältin und Anwältin des Angeklagten sorgte diese entlastende Aussage für zufriedene Gesichter. Die übrigen geladenen Zeugen wurden ohne Anhörung wieder nach Hause geschickt und der Angeklagte freigesprochen.