Wo geht der Weg lang im Prozess um "Hinter Rieb"? Das Gericht schlägt einen Deal vor. Foto: Stopper

Mildere Strafe, wenn sich Angeklagter in den ersten drei Punkten der Anklage schuldig bekennt.

Hechingen - Der Prozess um illegale Bauschuttablagerungen auf Hechingens Erddeponie nahm gestern eine überraschende Wendung: Die Kammer schlägt dem 48-jährigen Angeklagten einen Deal vor.

Die Einigung sieht so aus: Der Angeklagte wird zu maximal einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Dafür muss er sich  in den ersten drei Punkten der Anklage schuldig bekennen und ein Geständnis ablegen.   

Der Vorsitzende der Großen Strafkammer des Hechinger Landgerichtes, Herbert Anderer, hatte am Vormittag noch einmal beide Seiten zu einer mehrstündigen Beratung hinter verschlossene Türen gebeten.

Die Zeugen waren abbestellt worden.Am Nachmittag dann die Überraschung: Es gibt einen Deal zwischen Staatsanwalt, Kammer und Verteidigung; eine  "Verständigung", wie sie das Juristendeutsch nennt. Der Angeklagte, der bisher geschwiegen hatte,  muss beim nächsten Prozesstermin am 17. März  Angaben zur Person machen, sich schuldig bekennen und wird dafür mindestens ein Jahr und drei Monate, maximal  aber nur ein Jahr und sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung bekommen.

Der Mittwoch,  19. März,  wird dann der letzte Verhandlungstag in einem Prozess sein, in dem zunächst bis Ende Juli Termine vorgesehen waren. »Wir sind sehr zufrieden«, kommentierte  Stephan Jäger, der Rechtsanwalt des 48-Jährigen, den Deal. Jäger, der Dozent für Umweltrecht an der Hochschule in Nürnberg ist, gilt als Experte auf diesem Gebiet und hatte in einer umfangreichen schriftlichen Stellungnahme vorab versucht zu erläutern, warum die Anklage gegen seinen Mandanten auf tönernen Füßen stehe.

Nach den ersten Zeugenvernehmungen hatte sich wohl auch bei der Kammer der erste Eindruck verdichtet. Bereits am ersten Prozesstag hatte Anderer davon gesprochen, dass die Vorgehensweise des Bauunternehmers, Schutt auf der Erddeponie abzulagern, "rechtlich unerlaubt, politisch aber gewünscht" gewesen sei. 

Die Aussagen der Zeugen  hatten kaum einen Zweifel daran gelassen, dass weder die Stadt als Inhaberin der Erddeponie Hinterer Rieb noch das Landratsamt als Kontrollbehörde allzu genau hingeschaut hatten. Unangekündigte Kontrollen gab es erst, als die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft schon liefen.   

Auch der 75 Jahre alte Deponiewärter, Stiefvater des Abbruchunternehmers, ist angeklagt. Er hat gestern Angaben zur Person gemacht.  Sein Anwalt will  am 17. März eine Stellungnahme abgeben.