Vorsätzliche Körperverletzung war einer der Anklagepunkte. Foto: Hildenbrand

38 Drogendelikte sowie mehrere Fälle von vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung.

Hechingen - Wegen einer ganzen Reihe von Straftaten hatte sich ein 23-Jähriger vor dem Hechinger Amtsgericht zu verantworten. Um einen Aufenthalt hinter Gittern kam der Angeklagte herum – die nächsten drei Jahre darf er aber nicht auffällig werden.

Vor Gericht zeigte sich der Angeklagte zum Teil selbst erschüttert von seinen Handlungen. Und die Liste ist lang: Vorsätzliche Körperverletzung in zwei Fällen, Sachbeschädigung, Beleidigung in drei Fällen und insgesamt 38 Fälle von Drogenerwerb und -handel. Hinzu kam die sehr emotionale Aussage eines ehemaligen "Freundes", den er über 15 Monate lang benutzt und bedroht haben soll.

Erster Anklagepunkt war das Einschlagen einer Schaufensterscheibe in der Hechinger Oberstadt. Der Angeklagte gestand die Tat sofort und berichtete, mit der Stadtverwaltung bereits eine Ratenzahlung vereinbart zu haben, um den Schaden zu ersetzen.

Auch zwei weitere Anklagepunkte des Prozesses räumte der 23-Jährige sofort ein. Im Juli vergangenen Jahres verlangte er Einlass in eine Hechinger Kneipe, nachdem diese bereits geschlossen hatte. Dabei verpasste er dem Wirt einen Faustschlag ins Gesicht durch die halb geöffnete Tür. Im weiteren Verlauf der Nacht beleidigte er zudem zwei Frauen und ihre Begleiter wiederholt heftig und legte sich dann auch noch mit zwei Polizeibeamten an – inklusive einem weiteren Faustschlag ins Gesicht. Die Zeugenaussagen zu dieser Nacht deckten sich mit dem Geständnis des Angeklagten – der starken Alkohol- und Drogenkonsum für seine Taten verantwortlich machte. Er bezeichnete diesen Zeitraum als ein großes Tief in seinem Leben, das er nach eigener Aussage inzwischen überwunden habe. Gleiches gilt für einen Vorfall in einer Shisha-Lounge, ebenfalls in Hechingen, im vergangenen November. Dort bedrohte er einen 26-Jährigen damit, ihn "abstechen" zu wollen, wenn dieser nicht die Finger von seiner kleinen Schwester lasse.

Der Angeklagte gab an, in dieser Zeit sehr viel Alkohol, Marihuana und Kokain konsumiert zu haben – und auch dass diese Phase nun definitiv vorbei sei. Um Drogen drehte sich auch der letzte Anklagepunkt. In insgesamt 38 Fällen soll der Angeklagte sich von einem damaligen Freund zu verschiedenen Plätzen in Hechingen und Tübingen fahren gelassen haben, um dort diverse Drogengeschäfte abzuwickeln.

Das Geld dafür – laut Zeugenaussage fast 30 000 Euro in 15 Monaten – habe er von eben jenem "Freund" erpresst und dabei dessen Familie bedroht. Diese Vorwürfe konnten jedoch nicht ohne Zweifel bestätigt werden, auch weil sich die polizeiliche Vernehmung und die Schilderungen des Zeugen vor Gericht in einigen Punkten unterschieden.

Und so wurde das Urteil lediglich auf Grundlage des Kokainerwerbs und der Fälle von Beleidigung und vorsätzlicher Körperverletzung gesprochen. Die Richterin kam zu der Entscheidung, dass der junge Mann auf einem guten Weg sei, sein Leben in den Griff zu kriegen und über ein stabiles soziales Umfeld verfüge und eine unmittelbare Haftstrafe nicht notwendig sei.

Angeklagter ist nicht zum ersten Mal straffällig geworden

Strafverschärfend musste jedoch festgestellt werden, dass der 23-Jährige in der Vergangenheit bereits wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung und Bedrohung verurteilt worden und bisher mit Geldstrafen davongekommen war.

So kam es am Ende zu einer festgelegten Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Sollte der Angeklagte in den nächsten drei Jahren wieder in alte Muster zurückfallen und auffällig werden, wandert er doch noch hinter Gitter.