Ein 51-Jähriger hat eine Kaufhaus-Detektivin geschlagen. Dafür muss er ins Gefängnis. (Symbolfoto) Foto: Hildenbrand

Prozess: 51-Jähriger muss ein Jahr und fünf Monate ins Gefängnis. Mann hat bereits zahlreiche Vorstrafen.

Hechingen - Weil er eine Kaufhausdetektivin niedergeschlagen hat, die ihm beim Zigarettenklauen erwischte, stand nun ein 51-Jähriger vor dem Amtsgericht. Er muss jetzt ein Jahr und fünf Monate ins Gefängnis.

Räuberischer Diebstahl und Körperverletzung lautete die Anklage, und eine Bewährungsstrafe kam nicht mehr in Frage, weil er schon häufiger Straftaten begangen hat. Unter anderem Erregung öffentlichen Ärgernisses sowie räuberischer Diebstahl standen auf seiner Vorstrafenliste.

Vor dem Gericht stand er nun wegen eines Vorfalls im Februar des vorigen Jahres. Da versuchte der 51-Jährige abends im Balinger E-Center 18 Zigarettenschachteln zu klauen. Fraglich war, ob er diese Tat geplant hatte. In seiner Jacke war jedenfalls ein Schlitz im Futter, durch den er die Schachteln steckte. Er behauptete, der Schlitz sei schon in der Jacke gewesen, andererseits soll es eine neue Jacke gewesen sein. Der Richter nahm ihm die Schlitz-Geschichte nicht ab.

An der Kasse des E-Centers steckte der 51-Jährige die Zigaretten ein, dabei wurde er aber von anderen Kunden beobachtet. Und auch die Kaufhaus-Detektivin war hier zur Stelle, die ihn schließlich an der Kasse stellte. Sie sprach ihn auf den offenkundigen Diebstahl an, der Mann wollte an ihr vorbei flüchten, sie hielt ihn am Arm fest.

Ein Zahn geht dabei zu Bruch

Die Detektivin erklärte, dass ihr der Mann daraufhin zwei Mal gezielt ins Gesicht geschlagen habe. Ein Zahn ging dabei zu Bruch. Der Angeklagte stritt allerdings ab, dass er absichtlich zugeschlagen habe. Er behauptete, dass er in Panik einfach wild um sich geschlagen habe. Einige Männer kamen der Detektivin am Ende zu Hilfe, ein 18-Jähriger Auszubildender erhielt dabei auch einen Schlag. Er trug ein blaues Auge davon.

Der Angeklagte machte für sich geltend, dass er von Nikotin abhängig ist und ohne Zigaretten nicht auskommen kann. Er erklärte auch, dass ihm die Tat leid tue. Was allerdings gegen ihn sprach: Er widersprach sich während der Verhandlung oft selbst, was den Fall schwierig zu klären machte und dem Richter sichtlich missfiel. So widersprach der Angeklagte oft den Zeugenaussagen, die vom Richter aber als glaubhaft eingestuft wurden. Angesichts des Vorstrafenregisters verhängte der Richter eine Gefängnisstrafe.