Zwangsabriss lässt sich nicht begründen

Hechingen. Bei der Stadtmühle und den Parkplätzen in der Unteren Mühlstraße sind der Stadt Hechingen "stark die Hände gebunden".

Diese Auskunft gab der stellvertretende Fachbereichsleiter Bernd Lübbe am Donnerstag dem Gemeinderat nach einer Anfrage von Stadtrat Lutz Beck. Wie es mit den sicherheitshalber gesperrten Parkplätzen weitergehe, hatte Beck wissen wollen.

Lübbe antwortete, dass die Stadt dem Eigentümer der Stadtmühle keinen Bescheid zustellen könne, weil sie seinen Aufenthaltsort nicht kenne. Die Stadtmühle sei nicht einsturzgefährdet, so dass der Abriss des Gebäudes nicht in Frage komme. "Das Eigentumsrecht hat einen hohen Stellenwert in unserer Gesellschaft", erklärte Lübbe, warum die Stadt keine "Ersatzvornahme" anordnen könne.

Dass die Verwaltung entschlossen sei, ihre Möglichkeiten auszuschöpfen, werde allerdings in einem anderen Fall in einigen Tagen zu erkennen sein, sagte Lübbe weiter. Dort würden demnächst "die Bagger anrücken", kündigte er an, ohne die Einzelheiten genauer zu bezeichnen.