Brückenumbau im Bereich Gässlebrücke nicht einfach / Der Ortschaftsrat muss neu planen

Von Hanne Grunert

Hechingen-Schlatt. Das Baugebiet Wilden und der Hochwasserschutz waren die zentralen Themen der Sitzung des Schlatter Ortschaftsrats am vergangenen Montag.

Ortsvorsteher Jürgen Schuler freute sich, dass durch die Einigung mit zwei Grundstücksbesitzern die Zufahrt von der B 32 zum Baugebiet nun zu realisieren ist. Die letzte Planung für dieses Gebiet von 2006 sei keine Grundlage mehr, so Schuler. Deshalb müsse das Gebiet noch einmal beplant werden, was den Baubeginn verzögert.

Zur Neuplanung gehört unter anderem, dass Grundstücksbesitzer wegen der Baulandumlegung erneut angeschrieben werden müssen. Der Quadratmeterpreis für den Ankauf durch die Gemeinde ist zudem von 14,50 Euro auf 21 Euro gestiegen, was für den Käufer in Schlatt letztendlich einen Kaufpreis von knapp 100 Euro ergeben wird. Der knapp kalkulierte Bau-Fahrplan, so der Ortsvorsteher, bedeutet im besten Fall, dass nach abgeschlossener Planung Ende 2015 oder Anfang 2016 mit der Erschließung begonnen werden kann und im Herbst 2016 die ersten Bagger anrücken. All dies gelte, stellte Jürgen Schuler klar, lediglich für den ersten Bauabschnitt mit 20 bis 25 Bauplätzen, je nach Zuschnitt. Grundstücksgrößen von acht oder neun ar, wie sie im ersten Entwurf noch vorgesehen waren, liegen nicht mehr im Trend, sechs bis 6,5 ar sind jetzt gefragt.

Der Kindergartenneubau, erinnerte der Ortsvorsteher, dürfe bei der neuen Planung nicht in Vergessenheit geraten. Da beide Bauabschnitte an die B 32 angrenzen, ist ein Lärmschutzwall gesetzt. Vor einigen Jahren wurden bereits 17 000 Autos pro Tag gezählt, die durch die Ortschaft fahren, heute dürften es nach Schätzung des Ortsvorstehers bereits 20 000 pro Tag sein.

Für den Hochwasserschutz reicht die Verbreiterung der Gässlebrücke um zwei Meter nicht aus, die Brücke muss auch erhöht werden. Das wiederum erschwert die Zufahrt der betroffenen Anwohner zu ihren Grundstücken. Nach Gesprächen mit den Betroffenen und dem Ingenieurbüro Häberle wird nun unter Hochdruck, so der Ortsvorsteher, eine Planung erstellt.

Weitere Änderungen im Brückenbereich nötig

Für eine Verbesserung der Brücken- und damit Hochwassersituation müssen noch weitere Flächen im Brückenbereich verändert werden, die wiederum von den Anwohnern zur Verfügung gestellt werden müssen. Ein neues Gesetz, so Jürgen Schuler, regelt darüber hinaus streng den Umgang mit dem Randstreifenbereich eines fließendes Gewässers und bedeutet eine Einschränkung für die Grundstücksbesitzer. In einem Abstand von fünf Metern zum Gewässer darf eigentlich nur noch Rasen gemäht werden, Holzlager oder Kompost seien dort nicht erlaubt. Ende dieses Jahres, hofft der Ortsvorsteher, liege die Planung vor, so dass im Sommer 2015 mit dem Brückenumbau begonnen werden könne. Vor dem Frühsommer 2016, der regenstarken Jahreszeit, sollten die Maßnahmen beendet sein.