Die Urteile im "Corvette-Prozess" sind gesprochen. Foto: Maier

Urteile im "Corvette-Prozess" sind gesprochen. Richter Herbert Anderer: "Rechnungen der Autohändler gehen tatsächlich auf."

Hechingen/Balingen - Einmal Gefängnis, dreimal Bewährung: Die Urteile im "Corvette-Prozess" sind gesprochen. Der 25-jährige mehrfach vorbestrafte Berufs- und Wohnsitzlose muss drei Jahre einsitzen.

Ein 21-Jähriger und sein 30-jähriger Bruder wurden zu zwei Jahren beziehungsweise einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Der 64-jährige Arzt, der die jungen Männer zu Straftaten angestiftet hatte, wurde zu einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung und Zahlung von 10.000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen verurteilt.

Wie berichtet, waren die drei jungen Männer vor der Ersten Großen Jugendkammer des Landgerichts angeklagt – unter anderem wegen schweren Raubs, Brandstiftung, Wohnungseinbrüchen und Diebstählen. Der Mediziner aus einem Nachbarkreis hatte den 25-Jährigen beauftragt, zwei Autohändler aus dem Zollernalbkreis – einen 47-jährigen Balinger und dessen 49-jährigen "Sales Assistant" – dafür zu "bestrafen", dass sie ihn beim Kauf einer Corvette aus den USA über den Tisch gezogen hatten. Mit Hilfe seiner Kumpels hatte er das Auto des Balingers abgefackelt und die Wohnung des Tailfingers verwüstet.

In der Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende Richter Herbert Anderer, dass "Auftraggeber" und "Beauftragter" narzisstische Persönlichkeiten seien, "einander gar nicht so unähnlich". Die Besitzansprüche des Arztes auf den US-Schlitten stellte das Gericht in Frage: Es sei nicht der einzige "Deal" des Mediziners mit den beiden Autohändlern gewesen. Über längere Zeit hinweg hätten sie gemeinsam Autos eingekauft und verkauft, um Gewinn zu erwirtschaften, "am Finanzamt vorbei". Der Arzt sei als Geldgeber ins Spiel gekommen, "ohne einen Darlehensvertrag".

Auch die Geldforderungen des Mediziners gegenüber den beiden "Geschäftspartnern" seien kaum haltbar: Aus Sicht des Tailfingers sei die Sache erledigt; er habe das Geschäft an den Balinger abgegeben. Den Porsche, den er beim Verkauf der Corvette in Zahlung genommen hatte, der möglicherweise noch dem Arzt zustand, habe er nicht mehr herausrücken wollen, nachdem seine Wohnung auf Anweisung des Arztes verwüstet und unbewohnbar gemacht worden sei. "Die Rechnungen gehen tatsächlich auf", sagte Anderer. "Es gibt nicht ein Opfer und zwei Täter, sondern drei Herren, die sich zusammengeschlossen haben, gemeinsam Geschäfte zu machen."

Fest steht, dass der Arzt dabei ordentlich Miese gemacht hat: "Das Frust- und Wutpotenzial war groß", sagte der Vorsitzende Richter. Fest steht für das Gericht aber auch, dass es "ein Akt kompletter Selbstjustiz" war. Die Einlassung des Arztes, dass er zwar beim Balinger Autohändler von einem Denkzettel gesprochen habe, dass er aber beim Tailfinger nur wissen wollte, ob der mittlerweile aus Thailand zurück war, nahm ihm das Gericht nicht ab. Der 25-jährige Angeklagte habe "umfassend die Hosen heruntergelassen", sagte Anderer. Er habe bei der Polizei auch Dinge gestanden, die "gar nicht auf dem Schirm waren". Die Polizei habe dann nachgeforscht und festgestellt, dass er die Wahrheit gesagt hatte. "Das hat einen gewissen Unikatscharakter", kommentierte der Vorsitzende Richter. Der 25-Jährige habe keinen Grund gehabt, den Arzt zu Unrecht zu belasten.

Den bestehenden Haftbefehl gegen den 25-Jährigen setzte das Gericht auf dessen Bitte außer Vollzug: Bis zu seinem Haftantritt muss sich der junge Mann dreimal pro Woche beim zuständigen Polizeirevier melden. "Sie sind vorerst ein freier Mann", sagte der Vorsitzende Richter. Die Verteidiger der drei jungen Männer erklärten, das ihre Mandanten auf Rechtsmittel verzichten wollen. Im Fall des Arztes sieht es etwas anders aus: Seine Approbation steht auf dem Spiel.