Erst bei den Plädoyers im Rangendinger Brandstifter-Prozess war die Öffentlichkeit wieder zugelassen. Foto: Maier

Staatsanwalt Markus Engel erklärt Taten mit Pyromanie und beantragt vier Jahre und sechs Monate Haft für 22-jährigen Feuerwehrmann.

Hechingen/Rangendingen - Mit dem Plädoyer des Staatsanwalts Markus Engel endete am Montagabend der fünfte Verhandlungstag im Prozess gegen den 22-jährigen Rangendinger Brandstifter.

Für Engel kommt als Erklärung für die insgesamt sechs Brandstiftungen nur Pyromanie in Frage. Eine verminderte Steuerungsfähigkeit hält er zwar für möglich, nicht aber für erwiesen, weshalb er auch keine Unterbringung des Angeklagten in der Psychiatrie nach Paragraf 63 des Strafgesetzbuches beantragte, sondern für den 22-jährigen Mechatroniker insgesamt vier Jahre und sechs Monate Haft forderte.

Zuvor hatte die Große Kammer des Landgerichts Hechingen erneut vier Stunden nicht öffentlich getagt. Dabei wurde der Angeklagte selbst noch einmal nach weiteren Details befragt und eine letzte Zeugin aufgerufen. Danach ging der forensische Psychiater Peter Winckler aus Tübingen auf die Schuld- und Steuerungsfähigkeit des Angeklagten und mögliche Persönlichkeitsstörungen oder psychische Erkrankungen ein.

Gegen 18 Uhr öffneten sich die Türen wieder für Zuhörer und Verteidiger Andreas Baier aus Stuttgart stellte sofort den Antrag, auch die Plädoyers in den nicht öffentlichen Teil der Verhandlung zu legen. "Dem trete ich entgegen", wehrte sich Staatsanwalt Markus Engel. Er werde in seinem Plädoyer auf keine persönlichen Einzelheiten oder "sexuellen" Details mehr eingehen. Aber die Öffentlichkeit sei durch die Brandserie stark verunsichert worden, weshalb jetzt auch ein großes Interesse an Information und Aufklärung bestünde. Die Kammer zog sich kurz zur Beratung zurück, lehnte den Antrag Baiers ab und ließ Engel öffentlich plädieren.

Der ließ die sechs Taten, fünf Brandstiftungen und eine versuchte Brandstiftung noch einmal Revue passieren, sprach von einer "Steigerung in der Vorgehensweise und immer kürzeren Intervallen". Nachdem der zunächst verdächtigte Angeklagte zu einer ersten Vernehmung gebeten worden sei, hätte die Serie nicht etwa aufgehört, sondern der junge Mann habe mit Hilfe von selbst gebastelten Zeitzündern und "erheblicher krimineller Energie" versucht, den Verdacht von sich abzulenken und sich für die Tatzeit jeweils ein Alibi zu verschaffen. "Das war grottenschlecht gemacht", attestierte der erfahrene Staatsanwalt dem geständigen Angeklagten. Denn er habe nicht nur beim Diebstahl in seiner Firma wieder eindeutige Hinweise auf sich hinterlassen, sondern auch noch mit Arbeitskollegen über die Optimierung seiner Zünder gesprochen und sich damit weiter verdächtig gemacht.

Engel sprach von Pyromanie als einzigem Erklärungsgrund für die Taten, es liege weder eine Persönlichkeitsstörung oder der Einfluss von Alkohol oder Drogen vor und der Angeklagte sei sich der Schuld, die er auf sich lade, bewusst gewesen.

Allerdings habe sich der 22-Jährige in einem Spannungsfeld zwischen Zünden und Retten bewegt und sei, ähnlich wie ein Sexualstraftäter einem inneren Zwang unterlegen und süchtig nach seinem Tun gewesen. Er leide vermutlich an einer schweren psychischen Schädigung. Vermutlich, so der Staatsanwalt, habe der Angeklagte auch etwas mit früheren Brandstiftungen zu tun, zu denen die Ermittlungen jedoch ergebnislos eingestellt wurden.

Engel forderte den Haftbefehl aufrecht zu erhalten, da eindeutig Wiederholungsgefahr bestehe. Der Prozess wird fortgesetzt.