Der Brand in der Hechinger Altstadt richtete Anfang 2012 hohen Schaden an. Foto: Klingler

Juristisches Nachspiel um Brand im Februar 2012 findet Ende. Eigentümer kann Versicherungssumme kassieren.

Hechingen - Das juristische Nachspiel um den Brand in der Hechinger Altstadt im Februar 2012 hat jetzt vor dem Oberlandesgericht Stuttgart ein Ende gefunden. In der dritten Instanz wurden die von Staatsanwalt Markus Engel erhobenen Vorwürfe und seine beim OLG eingereichte Revision gegen den Freispruch der beiden Angeklagten endgültig abgeschmettert.

Der 50-jährige Eigentümer des niedergebrannten Hauses und sein Freund, denen unter anderem fahrlässige Brandstiftung und Körperverletzung vorgeworfen wurde, können nach drei Jahren aufatmen. Er würde gerne einen Neubau planen, hatte der Hauseigentümer nach der Verhandlung im Januar dieses Jahres geäußert. Jetzt kann er die Versicherungssumme in voller Höhe kassieren.

Die gesamten Kosten der Verfahren vor dem Amtsgericht, Landgericht und letztlich dem OLG trägt die Staatskasse.