Ein ehemaliger Angestellter hatte behauptet, dass die Angeklagten verschmutztes Wasser aus einer Metzgerei in einen Abwasserschacht gekippt hätten. Beweise dafür gab es jedoch nicht. (Symbolfoto) Foto: Kleinschmidt

Zwei Unternehmer wegen falscher Lagerung von Abfällen verurteilt. Zeugenaussage belegt nur einen Teil der Anschuldigungen.

Hechingen - Weil sie ohne entsprechende Genehmigung Ölschlamm auf ihrem Betriebsgelände gelagert haben, wurden zwei Brüder vor dem Hechinger Amtsgericht zu Bewährungsstrafen von jeweils acht Monaten verurteilt.

Beide müssen außerdem 500 Euro Geldstrafe bezahlen. Damit kamen sie noch gut weg. Denn zu Anfang des Verfahrens gegen die beiden Brüder aus dem Mittelbereich Hechingen, die bis zum Jahr 2012 eine Rohrreinigungs- und Entsorgungsfirma betrieben hatten, wurde gegen sie auch der Vorwurf erhoben, sie hätten Sonderabfallstoffe unerlaubt in die Kanalisation eingeleitet. Unter anderem ging es dabei um Vorfälle nach dem verheerenden Hechinger Hochwasser 2008, als sie mit Öl verunreinigte Flüssigkeiten aus einer betroffenen Metzgerei einfach in die Kanalisation gekippt haben sollen, dafür dem Metzger aber eine Rechnung für eine ordnungsmäßige Entsorgung vorlegten. Das wäre dann auch noch Betrug gewesen.

Weil die Zeugenaussagen vor Gericht zu diesen Vorwürfen widersprüchlich waren, wurden diese Anklagepunkte allerdings von der Staatsanwaltschaft im Lauf des Prozesses fallen gelassen.

Wie bereits in einem Prozess gegen einen Hechinger Abbruchunternehmer waren auch in diesem Verfahren wieder Vorwürfe gegen das Landratsamt laut geworden, das seiner Aufsichtspflicht über die Entsorgungsfirma schlecht nachgekommen sein soll.

Die Anwälte der Angeklagten hatten deshalb sogar Freispruch gefordert. Man könne schlecht ein Verhalten bestrafen, das über zehn Jahre hinweg von der Aufsichtsbehörde ohne große Aktivitäten hingenommen worden sei, argumentierten sie.

Dass die Kontrolle der Firma tatsächlich nicht sehr strikt war, wurde im Verfahren durchaus deutlich. Für Oberstaatsanwalt Michael Pfohl aber kein ausreichender Grund, hier von einer Duldung durch die Behörden auszugehen. Stattdessen hätten die Angeklagten die schlechten Kontrollmöglichkeiten des Landratsamtes ausgenutzt, so seine Einschätzung. Der Richter sah dies in seiner Urteilsbegründung auch so.

Nicht völlig überzeugt war der Richter dagegen von der die Aussage eines ehemaligen Beschäftigten der Firma, der behauptet hatte, er habe nach dem Hechinger Jahrhunderthochwasser beobachtet, wie verschmutztes Wasser aus einer Metzgerei von der Firma in einen Abwasserschacht hinter dem Bahnhof gekippt worden sei. Das Gericht schenkte seiner Aussage zwar durchaus Glauben, die letzten Zweifel an dieser Darstellung hätten aber nicht ausgeräumt werden können, so der Richter. Und dann gilt eben: Im Zweifel für den Angeklagten. Damit war dann auch der Vorwurf des Betrugs vom Tisch.