Der große Brand im Februar 2012 in der Hechinger Marktstraße wird seit gestern neu aufgerollt. Foto: Archiv Foto: Schwarzwälder-Bote

Brandprozess: Nach Berufung des Staatsanwalts wird das Verfahren neu aufgerollt

Von Erika Rapthel-Kieser

Hechingen. Der große Brand im eiskalten Februar des Jahres 2012 in der Hechinger Marktstraße wird seit gestern vor der Kleinen Strafkammer des Hechinger Landgerichts noch einmal komplett neu aufgerollt.

Das erste Verfahren hatte im Dezember vergangenen Jahres mit dem Freispruch für beide Angeklagten, dem 50-jährigen Hausbesitzer und seinem 53-Jahre alten Freund geendet. Ihnen war fahrlässige Brandstiftung vorgeworfen worden. Die Brandursache, so der Amtsrichter damals, sei nicht zweifelsfrei geklärt, auch nicht die jeweiligen Tatbeiträge der Angeklagten, von denen einer mit der offenen Flamme eines Propangasbrenners im Erdgeschoss des 400 Jahre alten Hauses hantiert haben soll. Beide hatten im Haus gearbeitet, um eingefrorene Wasserleitungen wieder aufzutauen.

Gegen den Freispruch hatte Staatsanwalt Markus Engel Berufung eingelegt. Das Verfahren war damals geprägt durch häufige Erinnerungslücken der Zeugen, viele Wortgefechte zwischen der Anklagevertretung und den Verteidigern und schließlich auch von erheblichen Zweifeln an der Kriminalpolizei. Die soll bei der Vernehmung des Freundes des Hausbesitzers die richtige Belehrung versäumt haben, jedenfalls fehlte der entsprechende Hinweis in den Vernehmungsakten, weshalb die Verteidigung forderte, die Aussage des 53-Jährigen nicht zu verwenden.

Für Zündstoff sorgte vor dem Amtsgereicht auch die, nach Meinung der Rechtsanwälte, "Kungelei" des Schadensregulierers mit der Kripo. Der zuständige Beamte hatte den Schadenregulierer aufgefordert, jene Fragen zu stellen, mit denen er nicht weiterkam. "Ein klassischer Fall von Umgehung des Zeugnisverweigerungsrechts", hatte einer der Verteidiger damals attestiert.

Die Angeklagten gaben vor dem Landgericht gestern zu Protokoll, dass sie sich zur Sache, so wie bereits vor einem Jahr, nicht äußern wollen. Die Zeugen sind alle noch einmal geladen. Auch der gleiche Gutachter, Karl-Heinz Simon. Er gab zu Beginn des Prozesses gestern für Richterin Sigrid Höchst und die beiden Schöffen eine erste Einschätzung. Ein Defekt in der Elektrik oder auch das unsachgemäße Hantieren mit einer offenen Flamme stünden für ihn als mögliche Brandursachen nebeneinander. Eine 52-jährige Zeugin, die mehrere Jahre im Erdgeschoss des Hauses den Laden gemietet hatte, berichtete von den Problemen mit den elektrischen Leitungen und dem Sicherungskasten.

Die Ex-Verlobte des Hausbesitzers, die bereits in der ersten Verhandlung in Tränen ausgebrochen war, hatte diesmal das Attest eines Psychologen vorgelegt, der bestätigte, dass sie in Behandlung und psychisch wohl kaum in der Lage sei, an einer Verhandlung teilzunehmen. Das Gericht wollte ihr allerdings trotzdem einige Fragen stellen. Speziell zu der Propangasflasche und dem Bunsenbrenner. Damit sie sich selber nicht belastete, machte sie dazu allerdings nur spärliche Angaben.

Der junge Inhaber des Döner-Ladens gegenüber der Brandstelle berichtete erneut, dass er einen Mann mit einer handtellergroßen Flamme und einer Propangasflasche durch die Fenster im Erdgeschoss gesehen habe.

In dem neuen Prozess sind bisher sechs Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil wird noch vor Weihnachten erwartet.