Der angeklagte 54-Jährige aus Albstadt verdeckt sein Gesicht vor Gericht mit einem Aktenordner. Foto: Maier

Körperverletzung, Beleidigung und mehr: Handfeste Taten und obskure Ansichten bringen Vater und Sohn vor Gericht.

Hechingen/Albstadt - Unter enormen Sicherheitsvorkehrungen hat am Freitag die Berufungsverhandlung gegen einen 54-jährigen Mann aus Albstadt und dessen Sohn am Landgericht Hechingen begonnen. Sie bezeichnen sich selbst als Preußen und zweifeln den Bestand der Bundesrepublik an.

Richter Schwarz machte indes deutlich, dass die Gesetze dieses Staates auch für sie gelten. Angeklagt sind Vater und Sohn wegen Körperverletzung, Beleidigung, Hausfriedensbruchs, Verletzung der Vertraulichkeit des Worts und Anstiftung dazu sowie wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.

Die beiden Albstädter waren wegen diesen Vorwürfen bereits im August dieses Jahres vom Amtsgericht verurteilt wurden: der Vater zu einem Jahr und neun Monaten Haft, der Sohn zu einer Geldstrafe in Höhe von 4800 Euro. Weil sie Berufung eingelegt haben, wird nun am Landgericht erneut verhandelt. Der 54-Jährige wurde dabei in Hand- und Fußfesseln ins Gericht geführt: Obwohl das erstinstanzliche Urteil noch nicht rechtskräftig ist, ist er seit August wegen Fluchtgefahr im Gefängnis. Anfang Dezember ist er vom Amtsgericht Albstadt zudem wegen mehrfacher Nötigung zu einer viermonatigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt worden.

Angeklagter gibt wüste Tiraden von sich

Dass es zu den Anklagepunkten kam, die nun in Hechingen verhandelt werden, dazu hat die politische Gesinnung der beiden Männer einiges beigetragen, wie am Freitag anhand teils wüster Tiraden deutlich wurde. Der 54-Jährige meint, die Bundesrepublik Deutschland sei "Lug und Trug", habe keine rechtsgültige Verfassung, sei also kein Staat, sondern vielmehr ein "Privatunternehmen", in dem die "Nazi-Gesetze" weiter gelten. Beamte dieses angeblichen Staates, etwa Polizisten, seien demzufolge "Angestellte einer privaten Sicherheitsfirma". Über all das würden die Bürger dieses Landes, so der Angeklagte in seiner ihm eigenen Rechtssicherheit, "von vorne bis hinten belogen und betrogen".

Er forderte Richter Schwarz auf, ihm seine "Zulassung durch die Alliierten" vorzuzeigen – falls er das nicht könne, verstoße er gegen Völkerrecht. Staatsanwalt Beiter bezeichnete er als "Lügner".

Richter Schwarz unterband die Ausschweifungen des 54-Jährigen mit dem Hinweis, dass er wohl schon genug Vorwürfe am Hals habe, und der Frage, ob es wirklich noch mehr werden sollen. Angesichts wiederholter Störungen drohte Schwarz dem Angeklagten, ihn aus dem Saal entfernen zu lassen.

Im Kern bestreiten die beiden Angeklagten die Vorwürfe zu den insgesamt acht angeklagten Vorfällen aus dem Jahr 2015 nicht. Allerdings, so die bisweiligen Einlassungen, hätten sie eben nur aus Notwehr gehandelt.

OB-Referent als "Nazi" beschimpft

Zum Auftakt der Verhandlung kamen zwei besonders gravierende Fälle zur Sprache: So sollen die beiden Männer im August 2015 im Vorzimmer des Albstädter Oberbürgermeisters Klaus Konzelmann Polizisten angegriffen, Konzelmanns Referenten und dessen Vorzimmerdamen als "Nazis" beschimpft und der mehrmaligen Aufforderung, das Rathaus zu verlassen, nicht nachgekommen sein. Dazu kommt, dass der Junior-Angeklagte den Vorgang per Smartphone filmte – was eine Verletzung der Vertraulichkeit des Worts bedeutet.

Zu der massiven Auseinandersetzung war es gekommen, weil eine Rathaus-Angestellte eine Unterschrift unter ein Dokument verweigerte, das der 54-Jährige ihr vorgelegt hatte. Dabei handelt es sich um einen von dem Angeklagten aufgesetzten Vertrag, durch den Oberbürgermeister Klaus Konzelmann ("Geschäftsführer der privaten Firma Albstadt") verpflichtet werden sollte, in Zukunft jedwede Diensthandlung ihm gegenüber zu unterlassen – ansonsten würden Schadensersatzzahlungen in Millionenhöhe fällig. Richter Schwarz bezeichnete dieses Papier aber als "wertlos"; darin fänden sich "rechtlich haltlose Aussagen".

Ein weiterer Vorfall ereignete sich bei einer Geschwindigkeitsmessung auf Langenwand: Dort behinderten der 54-jährige Angeklagte und sein Sohn im Oktober 2015 das "Blitzen" durch einen Mitarbeiter des Albstädter Gemeindevollzugsdiensts nicht nur, indem sie ihr Auto direkt vor dessen Wagen stellten und damit die Messung unmöglich machten, sondern auch, indem sie Autofahrer durch wildes Gestikulieren auf die Messungen aufmerksam machten. Der mitangeklagte Sohn sagte dazu aus, dass solche Geschwindigkeitsmessungen unerlaubte Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht seien – schließlich würden Menschen unerlaubt fotografiert.

Als der Mitarbeiter des Gemeindevollzugsdienst die Polizei holte, kam es zur Eskalation, auch deshalb, weil der Sohn wiederum die Situation mit seinem Handy filmte: Der 54-jährige Angeklagte legte sich mit einem Beamten an, so dass die beiden eine Böschung hinunterfielen. Dadurch erlitt der Polizist Verletzungen im Gesicht und an der Hand. Dessen Kollege war offenbar kurz davor, von seiner Schusswaffe Gebrauch zu machen.

Wie ernst Richter Schwarz die Verhandlung nimmt, wurde anhand einer Sitzungsverfügung sowie an der starken Polizeipräsenz im und rund um den Sitzungssaal deutlich. Etwa 20 Beamte sicherten am Freitag den Verlauf des Verfahrens. Wer dabei sein wollte, musste sich ausweisen und sich vor dem Gerichtssaal einer Leibesvisitation unterziehen.

n  Die Verhandlung am Landgericht in Hechingen wird am Dienstag, 20. Dezember, 8.30 Uhr, fortgesetzt, Ein Urteil wird für Freitag, 23. Dezember, erwartet.