Eine Rauferei war Thema einer Verhandlung vor dem Amtsgericht. Foto: ©Monkey Business-stock.adobe.com Foto: ©Monkey Business-stock.adobe.com

Mann drückt jungen Mann unter Wasser. Angeklagter entschuldigt sich vor Gericht.

Hechingen - Ein junger Mann wird unter Wasser gedrückt. Mindestens einige Sekunden. Ein Mann hat ihn im Griff und lässt erst dann von ihm ab, als ein Freund dem 22-Jährigen zu Hilfe kommt. Für die Tat musste sich ein 57-Jähriger Hechinger am Mittwochmorgen vor dem Amtsgericht verantworten.

"Ich hatte Angst um mein Leben", sagte das Opfer in der Verhandlung. Der Rechtsanwalt des Angeklagten stützte sich unter anderem auf eine Zeugenaussage, die den Vorfall als "komisch gelaufen" einschätzte. Zugetragen hat sich die Geschichte bereits im Sommer 2016 am Reichenbach in Hechingen. Über die Vorgeschichte gibt es allerdings mindestens zwei verschiedene Versionen.

Der junge Mann und zwei seiner Kumpel hatten am Reichenbach gesessen, um zu "chillen". Dann kam eine Frau – die des Angeklagten – und versuchte, die jungen Männer darauf aufmerksam zu machen, dass es an dieser Stelle gefährlich sei. Da diese sie offensichtlich nicht verstanden – oder nicht hören wollten – ging sie nach Hause und erzählte ihrem Mann davon. Der 57-Jährige fuhr daraufhin mit dem Fahrrad zu der besagten Stelle und versuchte zunächst wie seine Frau, die drei jungen Männer davon zu überzeugen, sich von der Stelle wegzugeben.

Hier gehen die Geschichten dann etwas auseinander. Der 57-jährige Mann behauptet, dass einer der drei jungen Männer ihn dabei verspottet habe. Die Jüngeren sagen, sie konnten ihn aufgrund des Wasserfalls einfach nicht verstehen.

Was vor Gericht dann festgestellt werden konnte, war, dass der ältere Mann in schnellem Tempo auf seinem Fahrrad zur anderen Uferseite fuhr. Offensichtlich, um den jungen Mann zu Rede zur Stellen. "Er ist fast über den Lenker geflogen", sagte der 22-Jährige. Als "normal zügig" beschrieb der Täter seine Fahrweise. Jedenfalls kam es sofort zum Handgemenge.

Dieses wurde während der Verhandlung wiederum unterschiedlich dargelegt. Während ein Zeuge sagte, dass der 57-Jährige seinem Opfer direkt an den Hals packte, meinte der Täter, er sei nur gestolpert. Jedenfalls kam es dazu, dass beide schließlich in den Bach fielen.

Auch der genaue Verlauf danach bleibt unklar. Doch fest steht, dass der 22-Jährige eine Zeit lang vom 57-Jährigen unter Wasser gedrückt wurde. Der junge Mann bekam keine Luft und sah sich sogar in Todesgefahr. Der Täter meinte, er habe ihm nur aufhelfen wollen. Dazu müsse man jemanden nun mal anpacken.

Zudem entschuldigte er sich vor Gericht in seinem Schlusswort. Der 57-Jährige habe niemanden verletzen wollen. Er arbeite schließlich auch in einem medizinischen Beruf und versuche Leben zu retten.

Doch so ganz nahm ihm die Richterin diese Worte nicht ab. Bei der Urteilsverkündung meinte sie: "Ich sehe es als lebensgefährliche Handlung." Es sei aber eine besondere Situation gewesen, die sich durch einige Zufälle entwickelt habe. Strafmildernd wirkte sich für den Täter aus, dass er nicht vorbestraft sei und dass er eine sehr günstige Sozialprognose habe. Sie wolle ihn künftig nicht mehr vor Gericht sehen, meinte die Richterin.

Sie verurteilte ihn schließlich zu einer Geldstrafe von 15 000 Euro, da das Mindeststrafmaß von drei Monaten Freiheitsstrafe nur unter bestimmten Umständen erlassen werden könne. Der Verurteilte trägt zudem die Kosten des Verfahrens.