Sebastian Holloway (links) ist der neue Feuerwehrkommandant, sein Stellvertreter ist Adrian Stirm. Foto: Störr

Rat stimmt Wahl neuer Feuerwehrkommandanten zu / Udo Prange übernimmt Verpflichtung des neuen Bürgermeisters

Neben dem Abschied von Bürgermeister Manfred Wöhrle in seiner letzten Gemeinderatssitzung, standen auch andere Inhalte auf der Agenda. So wurde unter anderem die neue Feuerwehrkommandantur bestätigt.

Hausach. Als erstes musste aus den Reihen des Gemeinderats eine Person bestimmt werden, die die Verpflichtung und Vereidigung von Wöhrles Nachfolger Wolfgang Hermann übernimmt.

Normalerweise übernimmt das der Bürgermeisterstellvertreter, in Hausachs Fall Gemeinderat Udo Prange, und Wöhrle sprach sich dafür aus, dass Prange die Verpflichtung vornehme. Diesem Vorschlag folgten die restlichen Ratsmitglieder einstimmig.

Dann musste das Gremium der Wahl der neuen Feuerwehrkommandantur zustimmen. Nach fünf Jahren hatten Paul-Uwe Schmider und sein Stellvertreter Patrick Krämer ihre Ämter abgegeben. Ihnen werden Sebastian Holloway und Adrian Stirm nachfolgen. Dies hatte eine geheime Wahl der Feuerwehrleute in ihrer Hauptversammlung in der vergangenen Woche ergeben.

Der Gemeinderat musste stimmte der Wahl zu. Wöhrle wünschte dem Duo eine "gute Hand bei der Führung, wenige Einsätze und dass alle Feuerwehrleute gesund von ihren Einsätzen zurückkehren." Außerdem dankte der Bürgermeister Schmider und Krämer für ihre 14-jährige Arbeit im Vorstand der Feuerwehr.

Des Weiteren besprach der Rat die Verlängerung eines Trägerdarlehens der Stadt an den Eigenbetrieb Wasserversorgung mit neuer Zinsfestschreibung. Kämmerer Werner Gisler erklärte, dass Hausach dem Eigenbetrieb seit Dezember 2007 ein solches Darlehen in Höhe von 450 000 Euro gewährt habe.

Jährlich wurden davon 4500 Euro getilgt. Die Restschuld beträgt nach zehn Jahren damit 405 000 Euro. "Wir schlagen vor, das Darlehen zu gleichen Konditionen zu verlängern, allerdings zu einem anderen Zinssatz, und zwar zu 1,5 Prozent pro Jahr. Sondertilgungen sollen jederzeit möglich sein", so Kämmerer Gisler.

Unter dem Punkt "Bekanntgaben aus nichtöffentlicher Sitzung" erklärte Gisler, dass für das entstehende Kinzigtalbad nach einem Erbbraurechtsvertrag behandelt werden soll (siehe Infokasten). Der Gemeinderat habe dies als beste Lösung angesehen.

Außerdem gab Hauptamtsleiterin Viktoria Malek in der Gemeinderatssitzung bekannt, dass das Landratsamt die Verwaltung darüber informiert habe, dass Hausach im kommenden Jahr mit etwa zehn neuen Flüchtlingen in der Anschlussunterbringung zu rechnen habe. "Ich glaube aber nicht, dass das so wenige bleiben, wenn ich mir die derzeitige Weltpolitik so anschaue", meinte sie.

Karin Rosemann (Grüne) fragte, wann mit den Neuankömmlingen zu rechnen sei. Da einige andere Gemeinden ihr Soll an Aufnahme noch nicht erfüllt hätten, wäre dies wohl nicht so bald, sagte Malek. "Da sind erst einmal andere in der Bringschuld."

INFO

Was ist Erbbaurecht?

Das Erbbaurecht wird begründet durch einen Erbbaurechtsvertrag zwischen Erbbauberechtigtem (superficiarius) und Grundstückseigentümer (dominus soli) und anschließender Eintragung ins Grundbuch. Das Erbbaurecht wird selbst wird wie ein Grundstück behandelt. Verfügungen über das Erbbaurecht, wie zum Beispiel Veräußerungen oder Belastungen, wie auch bauliche Erweiterungen bedürfen der Zustimmung des Grundeigentümers, wenn dies im Erbbaurechtsvertrag vereinbart ist.