Auf Rücksicht angewiesen: Dieses vier Tage alte Rehkitze hätte wohl keine Chance, dem Mähwerk eines herannahenden Traktors zu entfliehen. Foto: Symbolfoto: Seeger

2250 Euro statt Bewährung: Offenburger Landgericht reduziert Strafe gegen Hausacher Landwirt deutlich.

Hausach/Offenburg - Die sechste kleine Strafkammer des Landgerichts Offenburg hat am Mittwoch das Urteil wegen zweifachen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz gegen einen 50-jährigen Landwirt aus Hausach kassiert.

Der Mann war in Berufung gegangen, nachdem ihn das Amtsgericht Wolfach im Dezember des vergangenen Jahres zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr sowie einer Geldstrafe von 4000 Euro verurteilt hatte.

Rückblick: Im Juni 2013 hatte der Landwirt beim Mähen einer Wiese zwei Rehkitze so schwer verletzt, dass sie vom Jagdpächter getötet werden mussten. Der Richter hatte es in der damaligen Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Wolfach als erwiesen angesehen, dass der Landwirt den Tod der Tiere billigend in Kauf genommen hatte. Dabei habe er auch durch seine rücksichtlose Vorgehensweise eine besondere Rohheit an den Tag gelegt, hieß es in der Urteilsbegründung.

Das Wolfacher Urteil war deutlich härter ausgefallen als der vorangegangene Strafbefehl der Staatsanwaltschaft. Diese hatte seinerzeit eine Geldstrafe von 3000 Euro verhängt. Gegen diese Geldbuße hatte der Mann Widerspruch eingelegt, weswegen es erst zu der Hauptverhandlung in Wolfach gekommen war.

Bei der gestrigen Berufungsverhandlung ging es dem Landwirt und seinem Verteidiger Andreas Herp aus Offenburg nicht darum, den Fall selbst neu aufzuarbeiten. Die Berufung beschränkte sich ganz auf die Rechtsfolge, also die Höhe der Strafe.

Im Vergleich zur Rechtssprechung sei das Amtsgerichtsurteil "zu hoch angesetzt", kritisierte Rechtsanwalt Herp in seinen Ausführungen. Die einjährige Bewährungsstrafe bei der Verhandlung in Wolfach habe seinen Mandanten damals "eiskalt erwischt." Insbesondere, wenn man den Fall mit gewerbsmäßiger falscher Tierhaltung und Strafen, die dort verhängt würden, vergleiche. "Es liegt mir aber fern, die Sache zu bagatellisieren", betonte Herp.

Die Vorfälle selbst räumte der Landwirt vor dem Landgericht ein. Anfang Juni 2013 hatte er eine Wiese bei Hausach abgemäht, obwohl ihm bekannt gewesen sein müsste, dass sich noch ein Muttertier und zwei Kitze in einem etwa ein Hektar großen Bereich befunden hatten, hatte das Gericht in Wolfach damals festgestellt. Zwei Anwohnerinnen und der alarmierte Jagdpächter konnten den Landwirt damals nicht vom Mähen abhalten. Gleich zweimal nacheinander kam es dann dazu, dass zwei Kitze durch die Mähmaschine tödlich verletzt wurden.

Es sei ein hektischer Tag nach einer langen Regenperiode gewesen, versuchte der Landwirt gestern sein Handeln zu erklären. Er habe den Jäger vorab informiert und sei verärgert gewesen, dass dieser erst während der Mäharbeiten aufgetaucht sei. "Es tut mir leid mit den Tieren, es ist eben passiert", sagte der Landwirt den Tränen nahe.

Dass die Strafe zu hoch angesetzt sei, war gestern auch die Meinung von Staatsanwältin Martina Vatter. Richter Rüdiger Moll erklärte in der Urteilsbegründung, weshalb das Strafmaß herabgesetzt wurde: Zum einen sei der Landwirt geständig, zum anderen habe er authentische Reue gezeigt. Zudem habe es sich um Wildtiere gehandelt, einen Vorsatz im Sinne von "Ich will jetzt die Rehe umfahren" habe es nicht gegeben, so der Richter. Verurteilt wurde er nun zu 75 Tagessätzen à 30 Euro. Eine Freiheitsstrafe sei nicht erforderlich.