Die Gemeinschaftsschule Hausach-Wolfach startet im Schuljahr 2015/2016. Foto: Archiv

Gemeinderat stimmt Vereinbarung zwischen Hausach und Wolfach über Errichtung und Unterhaltung zu.

Hausach - Der letzte Schritt in Richtung Gemeinschaftsschule ist getan: Der Hausacher Gemeinderat hat in seiner Sitzung am Montagabend dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den Städten Hausach und Wolfach über die Errichtung und Unterhaltung einer solche Schule zugestimmt.

Kämmerer Werner Gisler berichtete, dass der Wolfacher Rat den Vereinbarungsentwurf bereits einstimmig genehmigt habe. "Die Vereinbarung liegt in unserem gemeinsamen Interesse und ist eine klare Regelung", sagte Gisler. Dann trug er die Paragrafen dieser Vereinbarung im Einzelnen vor.

Demnach sollen die Klassenstufen fünf bis acht in Hausach, am Stammsitz der Gemeinschaftsschule, unterrichtet werden, die Klassen neun und zehn in Wolfach. Diese Regelung solle auch dann beibehalten werden, wenn Schüler weiterer Kommunen die Gemeinschaftsschule besuchen.

Die Sachkostenbeiträge des Lands erhält die Stadt Hausach, die der Schulleitung dann ein Budget zur Verfügung stellt. Die Höhe dieses Budgets legen Wolfach und Hausach gemeinsam für das jeweilige Schuljahr fest.

Für den Unterhalt und die Bewirtschaftung der Gebäude in Wolfach zeichnet sich die Stadt Wolfach nach Abzug des Schulbudgets verantwortlich. Personellen Mehrbedarf bei Sekretariatsarbeiten tragen beide Städte entsprechend der Schülerzahlen am Standort gemeinsam.

Über Investitionsmaßnahmen, die den Betrieb der Gemeinschaftsschule gewährleisten, entscheiden Wolfach und Hausach am jeweils eigenen Standort und führen diese Maßnahmen selbstständig durch. Fördermittel für Investitionsmaßnahmen an der Gemeinschaftsschule beantragt die Stadt Hausach als Schulträger. Kosten, die die Fördermittel nicht abdecken, trägt die Kommune, auf deren Gemarkung sich die Schule befindet, die von der Maßnahme betroffen ist.

Für die Schülerbeförderung gilt die Satzung über die Erstattung der Schülerbeförderungskosten des Ortenaukreises in der jeweils geltenden Fassung. Weitere Kosten übernehmen die beiden Städte jeweils für die Schüler ihres Standorts.

Auch wenn die beiden Standorte in vielen Dingen selbstständig agieren, sollen sie der Vereinbarung nach sich über zu treffende Maßnahmen gegenseitig unterrichten. Nach Bedarf sollen gemeinsame Konferenzen die Kommunikation zwischen den beiden Schulstandorten sicherstellen. "Diese Konferenz soll zum Ziel haben, Erfahrungen aus dem Schulbetrieb der Gemeinschaftsschule, Verbesserungsvorschläge und grundsätzliche Themen zu beraten", heißt es in dem Entwurf.

Die Vereinbarung soll auf unbestimmte Zeit geschlossen werden. "Der früheste Zeitpunkt für eine Kündigung soll aber das Schuljahr 2021/2022 sein", sagte Gisler. "Zu diesem Zeitpunkt waren schon zwei Schulklassen in Wolfach", fügte er erklärend hinzu.

Elisabeth Zürn (SPD) erinnerte an das Raumproblem in Hausach, das laut Bürgermeister Manfred Wöhrle dadurch entsteht, dass es für die Gemeinschaftsschule mehr Anmeldungen gegeben hat als erwartet. "Wir hatten eine Zweizügigkeit angedacht, aber mittlerweile sind wir stark dreizügig", sagte er. "An der Raumfrage sind wir dran."

Brigitte Salzmann (SPD) merkte in diesem Zusammenhang an, dass bei mehr Schülern wohl auch mehr Schulsozialarbeiter nötig wären.

Der Hausacher Rat stimmte dem Entwurf der Vereinbarung schließlich einstimmig zu.