49-jähriger Hausacher hatte mit einem Mähdrescher zwei Rehkitze tödlich verletzt / Ein Jahr auf Bewährung

Von Markus Adler Hausach. Ein 49-jähriger Landwirt aus Hausach ist wegen zweifachen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Er hatte beim Mähen einer Wiese zwei Rehkitze so schwer verletzt, dass sie vom Jagdpächter getötet werden mussten.Richter Patrick Lehmann sah es nach der gut zweistündigen mündlichen Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Wolfach als erwiesen an, dass der Landwirt den Tod der Tiere billigend in Kauf genommen hatte und dabei auch durch eine rücksichtlose Vorgehensweise eine besondere Rohheit an den Tag gelegt hatte. Deshalb fiel das Urteil deutlich härter aus als der Strafbefehl der Staatsanwaltschaft, der eine Geldstrafe von 3000 Euro verhängt hatte. Gegen diese Geldbuße hatte der Mann Widerspruch eingelegt, weswegen es zu der Hauptverhandlung gekommen war

Neben der Bewährungsstrafe muss der Landwirt eine Geldauflage von 4000 Euro an den Tierschutzverein Kinzigtal bezahlen. Der Mann hatte Anfang Juni eine Wiese bei Hausach abgemäht, obwohl ihm nach Meinung des Gerichts durch Zeugenhinweise bekannt gewesen sein müsste, dass sich noch ein Muttertier und zwei Kitze in einem etwa ein Hektar großen Bereich befunden hatten. Belastend wirkte die Aussage des 21-jährigen Sohns des Angeklagten, der die größere Fläche am Morgen bearbeitet hatte und nach einem telefonischen Kontakt davon ausgegangen war, der Vater habe die Sache mit den Kitzen mit dem Jagdpächter "geklärt".

Wie auch ein Sachverständiger erläuterte, hätte der Landwirt den zuständigen Jäger am Tag vor der Maat unterrichten müssen, damit dieser in der Nacht davor mit Duftstoffen oder Fremdkörpern in der Fläche dafür gesorgt hätte, das Wild zu vergrämen. Dies klappe zwar nicht in 100 Prozent der Fälle, aber in etwa 80 bis 85 Prozent, so der Sachverständige. So sei der Jäger erst unmittelbar vor dem ersten tödlichen Unfall informiert worden, wie eine Zeugin vor Gericht berichtete.

Die Aussage des Angeklagten, er habe den Jagdpächter rechtzeitig informiert und dieser trage durch sein "unprofessionelles Auftreten" eine Mitschuld, wurde vom Gericht als nicht glaubhaft gewertet. Auch der Sachverständige sagte, dass nach der "positiven Kenntnis von jungem Wild in dem Gebiet" bei der Maat äußerste Vorsicht geboten und weiterhin davon auszugehen sei, dass sich die Rehkitze noch in dem Bereich ausgehalten könnten.

Richtig bitter wurde es für den Angeklagten, dass das Gericht die Zeugenaussagen als belastendes Material wertete, er habe weder auf wiederholte Hinweise von Anwohnerinnen noch auf die des spontan eintreffenden Jägers reagiert. Noch schlimmer habe es der Angeklagte gemacht, dass er nach dem ersten tödlichen Unfall mit dem Kitz einfach weitergefahren sei, ohne anzuhalten. Vielmehr habe er zum Jäger eine abfällige Geste gemacht, wie der 73-jährige Jagdpächter aussagte.

Zwei Anwohnerinnen, Mutter und Tochter, die das Geschehen angezeigt hatten, zeigten sich fassungslos über das Desinteresse des Mannes am Schicksal der Tiere: "Er hat es nicht einmal für nötig gehalten, anzuhalten, um zu sehen, was passiert ist. Er ist einfach weitergefahren." Nach dem zweiten Unfall habe er nicht gestoppt und sei danach nach Hause gefahren.