Haslachs CDU-Ortsverbandsvorsitzender Gregor Bühler (links) und sein Stellvertreter David Eisenmann (rechts) waren beim Gespräch über die Apotheken im ländlichen Raum ebenfalls dabei. Peter Weiß (von links), Ellen Kuklik-Huber, Annette Widmann-Mauz und Christoph Gulde informierten und diskutierten. Foto: Kleinberger

Versandhandel drängt in Arzneimittelmarkt / Versorgung im ländlichen Raum problematisch

Der ländliche Raum steht nicht nur im Bereich der niedergelassenen Ärzte vor Herausforderungen im Hinblick auf medizinische Versorgung. Auch die Apotheken spüren Veränderungen.

Haslach. Es geht ums Geld: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im vergangenen Jahr beschlossen, dass die Arzneimittelpreisverordnung (siehe Info) für ausländische Versandapotheken nicht gilt. Das ist problematisch für ortsansässige Apotheken, bei denen diese verschreibungspflichtigen Medikamente oft einen bedeutenden Teil ihres Umsatzes ausmachen.

Auf Einladung des Bundestagsabgeordneten Peter Weiß (CDU) war die Parlamentarische Staatssekretärin im Gesundheitsministerium, Annette Widmann-Mauz (CDU, MdB), in Haslach zu Gast. Bei der Kloster-Apotheke machte sie sich ein Bild von der aktuellen Situation der Apotheken im ländlichen Raum. Die Inhaberin der Kloster-Apotheke, Ellen Kuklik-Huber, und der Vizepräsident des Landesapothekerverbands Baden-Württemberg, Christoph Gulde, standen den Politikern Rede und Antwort.

"Gesundheit kann nicht nach Marktlage bestimmt werden", machte Widmann-Mauz zunächst ihren Standpunkt klar. Es sei richtig, dass die verschreibungspflichtigen Medikamente in Deutschland einer Preisbindung unterlägen – denn so sei gewährleistet, dass die Patienten sie zu gleichen Konditionen bekämen. Das EuGH-Urteil wird daher – nicht nur – von Widmann-Mauz mit Sorge gesehen.

"Was würde es konkret für Sie bedeuten, wenn der verschreibungspflichtige Bereich bei Ihnen einbrechen würde?", richtete sie ihre Frage an die Apotheken-Inhaberin. Diese antwortete, dass die Kloster-Apotheke zu gut 70 Prozent verschreibungspflichtige Medikamente ausgebe. "In einer Fußgängerzone mit Laufkundschaft sieht das sicher anders aus", sagte Kuklik-Huber. Dieser Eindruck bestätigt sich hinsichtlich der Notdienste: Seit der ärztliche Notdienst über das Offenburger Klinikum geregelt werde, versorgten sich Patienten entsprechend dort. "Die Rendite kann man vergessen", gab Kuklik-Huber freimütig zu. "Wir sind da, um da zu sein."

Da sei die Quersubvention wichtig, die über die Arzneimittelpreisverordnung gewährleistet werde. Mit dieser könnten Kosten für Notdienste oder die aufwendige Herstellung von Rezepturen aufgefangen werden.

Weiß sagte: "Mich erreichen oft Schreiben von Bürgern, die den Versandhandel loben, weil sie bettlägerig sind oder keine Apotheke erreichen können." Kuklik-Huber entgegnete, dass ihre Apotheke auch Rezepte beim Arzt hole und die Medikamente zum Kunden liefere. Das laufe je nach Fall "bedarfsgerecht", erklärte Gulde. Einen grundsätzlichen Bringdienst könnten die Apotheken nicht leisten.

Betäubungsmittel gebe es beispielsweise gar nicht beim Versandhandel, erklärte Gulde. Das Argument, dass der Versand auch die "hintersten Täler" erreiche, ziehe hier also nicht. Und wenn der Versandhandel die Apotheken vor Ort verdränge, würden die Wege zu solchen Mitteln nicht kürzer, sondern sogar länger.

INFO

Die Verordnung

Die Arzneimittelpreisverordnung schreibt eine bundesweite Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente vor. Der Ausgangspreis des Herstellers zusammen mit fest definierten Zuschlägen ergibt einen einheitlichen Endpreis – ein Grundprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung. Für Apotheken ergibt sich damit ein Fixhonorar.