Vor der Bäckerei auf dem Steinacher Adlerplatz hat die Bürgerinitiative "Lebenswertes Steinach", hier vertreten durch Günther Fischer (von links), Gregor Uhl, Christine Haas-Matt und Wolfgang Schmidt, am Samstag, 31. Januar, einen Infostand. Foto: Reutter

Bürgerinitiative "Lebenswertes Steinach" will Bürgerentscheid gegen Erweiterung des Gewerbegebiets erwirken.

Steinach - Einen Bürgerentscheid zur weiteren Entwicklung des Gewerbegebiets Interkom Steinach-Raumschaft Haslach will die Bürgerinitiative (BI) "Lebenswertes Steinach" mittels eines Bürgerbegehrens herbeiführen.

Die BI hatte sich im vergangenen Jahr gegründet, um eine mögliche Erweiterung des interkommunalen Gewerbegebiets zu verhindern. Demnach seien die bereits ausgewiesenen zehn Hektar genug, so dass der "Ausverkauf" an die Umlandgemeinden nicht weiter gehen sollte. Bislang hatte die BI aber keine Schritte unternommen, die den Gemeinderat an einem Erweiterungs-Entscheid hindern könnten.

Nun lautet ihre Devise "Schluss jetzt – wir wehren uns". So lautet der Titel ihres Flyers, der heute dem Bürgerblatt beiliegt, in dem zur Unterstützung eines Bürgerbegehrens aufgerufen wird. Bekommt dieses genügend Unterschriften, wäre ein Bürgerentscheid die Folge. Dieser hätte die Wirkung eines endgültigen Beschlusses des Gemeinderats (siehe Info).

"Wir haben diesen Schritt schon im Vorjahr geplant. Gerade beunruhigt uns, dass es so ruhig in dieser Sache geworden ist", sagt Wolfgang Schmidt. "Wir fragen uns, ob da nicht im Hintergrund etwas läuft". Zudem wolle man nicht zu spät kommen und die Entscheidung über eine mögliche Erweiterung auf eine breite Basis stellen. Zudem hofft die BI, dass die Aktion zur Befriedung der Diskussion beiträgt.

Laut Schmidt könnten auch durchaus diejenigen für das Bürgerbegehren unterschreiben, die nicht der Meinung der BI sind. "Wenn am Ende rauskommt, die Steinacher wollen etwas anderes als wir, wäre es eben so", sagt Christine Haas-Maat. Eine Aussage, der im Pressegespräch auch Schmidt, Gregor Uhl und Günther Fischer zustimmen.

"Die für einen Bürgerentscheid nötigen rund 330 Stimmen wollen wir schnell zusammen haben", sagt Schmidt. So will die BI ab Dienstag, 27. Januar, durch die Straßen ziehen und Unterschriften sammeln. Zudem hat die BI am Samstag, 31. Januar, von 8 bis 13 Uhr einen Infostand auf dem Adlerplatz. Am 27. Februar wird dann ab 20 Uhr in den "Wilden Mann" in Welschensteinach zum Infoabend eingeladen.

Die Thesen, mit denen die BI im Flyer wirbt, sind unter anderem folgende: Es soll keine weitere Fläche der Steinacher Gemarkung an einen Zweckverband "verschenkt" werden. Gleiches gelte für Steuergelder, die nach ihrer Meinung den Steinachern zustehen würden. Zudem solle die Gemeinde nicht der Industriestandort des mittleren Kinzigtals werden, während andere Gemeinden "ständig" neue Wohngebiete schaffen würden. Denn der größte Teil der Steuereinnahmen sei nicht die Gewerbesteuer, sondern der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer. Besonders wichtig sei daher eine große Einwohnerzahl.

Die besten, ebenen landwirtschaftlichen Flächen im Kinzigtal sollten nach Meinung der BI nicht zugebaut werden. Auch sollte die schon hohe Verkehrsbelastung nicht durch ein Interkom II, dass voraussichtlich zur Verdreifachung des Verkehrs in den betroffenen Straßen führen würde, verschärft werden.

Seite 2: Info

Ein Bürgerbegehren ist der schriftliche Antrag, einen Bürgerentscheid durchführen zu lassen. Damit der Antrag genehmigt wird, müssen in der Regel mindestens zehn Prozent aller wahlberechtigten Bürger das Bürgerbegehren mit ihrer Unterschrift unterstützen. Über Themen, für die kraft Gesetz der Bürgermeister zuständig ist sowie Bauleitpläne, Haushaltssatzungen oder die Gemeindeorganisation, kann nicht Abgestimmt werden.

Der Gemeinderat überprüft dann, ob das Bürgerbegehren zulässig ist. Ist dies der Fall, leitet er die Durchführung eines Bürgerentscheides ein. Hinfällig wird der Bürgerentscheid nur dann, wenn der Gemeinderat beschließt, die im Bürgerbegehren verlangte Maßnahme selbst zu übernehmen.

Ein Bürgerentscheid kann entweder von den Bürgerinnen und Bürgern über ein Bürgerbegehren verlangt werden oder der Gemeinderat nimmt sich der Angelegenheit an und beschließt mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen aller Mitglieder, dass zu einer bestimmten Angelegenheit ein Bürgerentscheid durchgeführt wird.

Der Gemeinderat setzt einen Termin für den Bürgerentscheid fest. Dieser wird dann an einem Sonntag durchgeführt. Die Frage, die sich auf dem Stimmzettel befindet, muss so formuliert sein, dass sie von den Bürgern der Gemeinde mit "Ja" oder "Nein" beantwortet werden kann.

Die gestellte Frage wird dann in dem Sinne entschieden, indem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde. Diese Mehrheit muss mindestens 25 Prozent der Stimmberechtigten betragen (darunter versteht man das sogenannte "Abstimmungsquorum"). Wird das Quorum nicht erreicht, entscheidet der Gemeinderat über die Angelegenheit.

Ein Bürgerentscheid hat die gleiche Wirkung wie ein endgültiger Beschluss des Gemeinderats. Er kann allerdings innerhalb von drei Jahren durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden.

Quelle: http://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/informieren/wie-beteilige-ich-mich/kommune/buergerbegehren-und-buergerentscheid/