Der Schulkindergarten der Haslacher Carl-Sandhaas-Schule steht allen Kindern offen, neue Leiterin ist Luitgard Buchholz. Die Schulleiter Horst Koller (links) und Andreas Graff informieren über die Einführung der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren. Foto: Störr

Inklusion: Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren haben Sonerschulen beerbt. Elternwahlrecht.

Haslach/Mittleres Kinzigtal - Die bisherigen Sonderschulen wurden zum Beginn des neuen Schuljahres in Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) umbenannt. Was sich für Eltern wie Schüler dadurch ändert, erklären stellvertretend zwei Schulleiter.

Zum 1. August dieses Jahres ist ein neues Schulgesetz in Kraft getreten, in dem unter anderem die inklusive Beschulung von Kindern mit Förderbedarf geregelt wird. Ein sehr wichtiger Teil des Schulgesetztes befasst sich mit der künftigen Rolle und der Ausrichtung der bisherigen Sonderschulen.

"Die Förderbedürfnisse der Kinder werden weiterhin durch sonderpädagogische Methoden, entsprechend angepasstem Material und speziell ausgebildeten Lehrern in kleinen Klassen und mit höherem Personalschlüssel eingelöst", erklärt Andreas Graff von der Haslacher Carl-Sandhaas-Schule. "Es geht um die individuelle Förderung aus Sicht des Kindes, nicht um die zielgerichtete Umsetzung eines Lehrplanes", verdeutlicht Horst Koller vom Zeller Bildungszentrum.

Ob diese Förderung aber an einer Regelschule oder in einem der fünf Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) des ehemaligen Landkreis Wolfach stattfinde, werde in einem aufwendigen Einschulungsverfahren festgelegt.

Während die regionalen SBBZ auf die Förderschwerpunkte Lernen (Steinach, Zell, Wolfach), Sprache (Steinach) und geistige Entwicklung (Haslach) ausgerichtet sind, gibt es überregional auch SBBZ mit den Förderschwerpunkten Sehen, Hören, soziale und emotionale Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung.

Die Auswahl der geeigneten Schule beinhalte eine umfangreiche Beratung, die sich jetzt auch im neuen Namen "Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum" spiegle. "An der gängigen Praxis hat sich eigentlich nichts geändert, die Beratung von Eltern, Lehrern und Schülern war schon immer ein großer Teil unserer Arbeit", betont Andreas Graff. "Wir legen großen Wert auf eine gute Selbstständigkeit unserer Schüler und auf eine starke Persönlichkeit, damit sie nach der Schule eine berufliche Perspektive haben."

Die Haslacher Carl-Sandhaas-Schule liege mit ihrem Förderschwerpunkt "Geistige Entwicklung" zentral, habe die Ausstattung, Kompetenz und notwendigen Ressourcen, arbeite mit einem hohen Personalschlüssel und könne auf jedes einzelne Kind eingehen. "Was wir von Schulseite nicht leisten können, ist die soziale Einbindung in die dörfliche Gemeinschaft. Das bleibt die Aufgabe der Gesellschaft", unterstreicht Graff.

Für die inklusive Beschulung in den Regelschulen gebe es derzeit noch Unwägbarkeiten in Sachen der Zuständigkeit, die Qualität der inklusiven Grundschule gelte es zu schärfen. "Wir verfolgen das gleiche Ziel, aber auf einer anderen Ebene", blickt Horst Koller voraus. Mit dem neuen Schulgesetz wird das Elternwahlrecht gestärkt, was die Inklusion auch "andersherum" möglich macht. Künftig können auch Kinder an einem SBBZ unterrichtet werden, die dem Förderbedarf eigentlich nicht entsprechen.

Die Stärkung des Elternwahlrechts beinhalte eine große Verantwortung, weshalb der Beratungsbedarf künftig zunehmen werde. Der sonderpädagogische Dienst berate Eltern, die sich im Förderbedarf ihres Kindes unsicher seien. Nach Gesprächen mit den Eltern und eingehenden Tests mit dem Kind würde ein Gutachten erstellt, das an das Schulamt weitergeleitet werde. "Wenn die Eltern es wünschen, können sie einen Antrag auf inklusive Beschulung an einer Regelschule stellen", erklärt Andreas Graff. Habe das Schulamt den Bildungsanspruch geprüft, gebe es eine Bildungswegekonferenz mit Aktensichtung, Elterngespräch, Vertretern des SBBZ, dem sonderpädagogischen Dienst und der Regelschule. Das Schulamt schlage dann eine passende Regelschule und ein SBBZ vor, wobei die finale Entscheidung bei den Eltern liege. Wichtig sei das sonderpädagogische Gutachten, weil es sonst keine Unterstützung durch einen Sonderpädagogen, zusätzliche Betreuungspersonen oder die Möglichkeit zum Besuch eines SBBZ gebe. "Um personell planen zu können, sollten bis zum 1. April alle Kinder für eine inklusive Beschulung beim Schulamt gemeldet sein", so die Schulleiter.