Symbolfoto: Gräff Foto: Schwarzwälder-Bote

18-Jähriger erhält Jugendstrafe wegen schwerer räuberischer Erpressung und Bedrohung

Wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung und Bedrohung eines Bekannten verurteilte das Landgericht Offenburg einen 18-Jährigen aus dem Kinzigtal zu zwei Jahren und acht Monaten Jugendvollzugsanstalt.

Mittleres Kinzigtal. Wie der SchwaBo berichtete, stand der 18-Jährige in der vergangenen Woche vor der Jugendkammer des Landgerichts. Ihm wurde vorgeworfen, im März diesen Jahres einen 52-jährigen Bekannten, unter dem Vorwand Schulden zurückzuzahlen, in dessen Wohnung mit einem Messer bedroht zu haben. Als das Opfer dem Täter etwa 1960 Euro gab, soll dieser noch in den Tresor gegriffen und Goldschmuck entwendet haben.

Bevor er die Wohnung verließ, soll der 18-Jährige seinem Bekannten gedroht haben, dieser solle bloß nicht die Polizei einschalten. Das Opfer erstattete anschließend Anzeige. Die Tat soll der Schuldige zunächst mit zwei Freunden geplant haben. In der Wohnung des Opfers hätten die zwei jungen Männer davon abgesehen. Anschließend hätte der 18-Jährige die Tat alleine durchgeführt.

Der Schuldige gab an, dass er den 52-Jährigen erpresst habe, da er Geld zur Begleichung von Schulden benötigt hätte. Er sei in der Vergangenheit von Cannabis abhängig gewesen und habe Schulden bei Dealern begleichen wollen. Er entschuldigte sich bereits am ersten Verhandlungstag bei dem Opfer für die Tat.

Die Staatsanwaltschaft beantragte vor der Urteilsverkündung einen Jugendvollzug von zwei Jahren und zehn Monaten. Der Täter, der sich zuvor sechs Monate in U-Haft befand, sehe seine Schuld definitiv ein. Am Abend der Tat habe er aber, so der Staatsanwalt, mehrere "Stoppschilder" übersehen: Sein Bruder und ein weiterer Freund hätten ihn auf der Autofahrt zum Wohnort des Opfers im Kinzigtal von der Tat abbringen wollen. Seine ursprünglichen Tatgenossen hätten letztlich auch davon abgesehen.

Der 18-Jährige habe, so die Staatsanwaltschaft, ein viel zu hohes Erziehungsdefizit, sodass von einer Bewährungsstrafe abzusehen sei.

Täter zeigt laut Gutachten "wenig zielorientiertes Denken"

Erwachsene würden wegen "besonders schwerer räuberische Erpressung" im Zivilstrafrecht mit fünf bis 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt werden. Mit seinen 18 Jahren gelte der Täter als Heranwachsender. Da die Jugendgerichtshilfe zuvor sagte, dass bei ihm noch keine Reife vorhanden sei und er – als Schulabbrecher ohne Abschluss und Ausbildung – wenig zielorientiertes Denken vorweise, solle der Täter noch unter das Jugendstrafrecht fallen. Während der Haft könne der Verurteilte auch seinen Schulabschluss nachholen.

Der Verteidiger plädierte hingegen für ein halbes Jahr "Vorbewährungsstrafe". Den Heranwachsenden habe die sechsmonatige Untersuchungshaft bereits massiv beeindruckt und verändert, sodass er nun über seine berufliche und private Zukunft nachdenke.

Zudem habe, so der Anwalt, das Opfer einen Mitverschuldungsanteil: Der 52-jährige Homosexuelle habe dem 18-Jährigen und anderen jungen Männern, teils auch Jugendlichen, Geld dafür geboten, wenn sich diese vor ihm entblößen. Das Opfer würde, so der Verteidiger, das finanzielle Gefälle junger Männer ausnutzen, anstatt diesen zu helfen. Der Richter begründete das Urteil von zwei Jahren und acht Monaten Jugendvollzug – ohne Bewährung – damit, dass der Täter "eine sehr hohe kriminelle Energie habe". Bevor der Täter mit seinen Freunden zur Wohnung des Opfers fuhren, wäre zunächst die Erpressung eines anderen Homosexuellen, von dem sie in der Vergangenheit Geld erhalten hätten, geplant gewesen. Davon hätte die Gruppe aber abgesehen, da der Mann der Nachbar eines unbeteiligten Mitfahrers gewesen sei.

Die Zeugenbefragung hätte zudem nicht ergeben, dass der Schuldige am besagten Abend stark unter Drogeneinfluss gestanden hätte und somit nicht zurechnungsfähig gewesen sei. Obwohl sein Bruder auf ihn eingeredet habe und die beiden Freunde von der Erpressung abgesehen hätte, hätte der 18-Jährige, so das Gericht, die Tat alleine in die Hand genommen. Der 52-jährige Geschädigte stellte während der Verhandlung ein Adhäsionsverfahren, mit dem er seinen zivilrechtlichen Anspruch auf Schadensersatz geltend machte. Das Gericht verpflichtete den 18-jährigen Täter, dem Opfer 2160 Euro zurückzuzahlen.