Rasant unterwegs: Radfahrer in Gruppen mit mehr als 16 Personen dürfen, auch wenn ein Radweg vorhanden ist, die Straße benutzen und in Zweier-Reihen nebeneinander fahren. Foto: Archiv

Sicherheit: Erst ab 16 Personen gelten für Radfahrer die Sonderrechte des geschlossenen Verbands.

Haslach - Speziell in der Ferienzeit sind viele Radfahrer in unterschiedlich großen Gruppen unterwegs. Unkenntnis über die Verkehrsregeln führt dabei immer wieder zu gefährlichen Situationen.

In einem zügigem Tempo biegt eine sechsköpfige Gruppe Radfahrer aus einer Nebenstraße in den fließenden Verkehr auf die B33 ein. Nur mit einer Vollbremsung gelingt es einem Auto-Fahrer, gerade noch rechtzeitig hinter den plötzlich vor ihm auftauchenden Radlern zum Stehen zu kommen, denn Ausweichen ist aufgrund des starken Gegenverkehrs nicht möglich. Als "Dank" für die Reaktionsschnelligkeit zeigt ihm einer der tollkühnen Zweiradfahrer den Stinkefinger. Dies geschah vor wenigen Tagen zwischen Gutach und Hausach.

Jetzt in der Ferienzeit sind solche oder ähnliche Szenen keine Seltenheit. Immer wieder verhalten sich in Gruppen fahrende Radler so, als besäßen sie Sonderrechte und gefährden damit sich selbst und andere. Oft ist der Grund für dieses Fehlverhalten mangelndes Wissen über die entsprechenden Vorschriften. Das ist das Ergebnis einer spontanen Umfrage unter Radfahren, die im Raum Hausach unterwegs waren. "Wir fahren doch in der Gruppe, da müssen wir nicht anhalten, bevor alle über die Ampel sind", argumentierte beispielsweise ein Mittfünfziger, der als letzter einer zehnköpfigen Gruppe bei Rot über die Kreuzung radelte und sich dabei auf die "Straßenregeln" berief. Eine entsprechende Regelung gibt es tatsächlich in der Straßenverkehrsordnung. Allerdings gilt diese erst ab einer Gruppenstärke von mindestens 16 Personen. Dann dürfen die Biker bei einem vorhandenen Radweg als sogenannter "geschlossener Verband" auch auf der Straße und dabei sogar – wenn der Verkehr dadurch nicht behindert wird – zu zweit nebeneinander fahren. Ein geschlossener Verband gilt als Einzelperson. Klingt ein wenig seltsam, hat aber weitreichende Konsequenzen. Fährt nämlich die Spitze der Gruppe bei "Grün" in eine Kreuzung ein, dürfen die restlichen Fahrer folgen, selbst wenn die Ampel bereits auf "Rot" umgeschaltet hat. Gleiches gilt für Kreisverkehre. Daher ist es wichtig, dass die Gruppe möglichst geschlossen bleibt, kurzfristig entstehende Lücken also schnell zugefahren werden. Sobald sich größere Lücken im Verband bilden, beispielsweise an Anstiegen, gilt dieser als nicht mehr geschlossen. Die Radfahrer gelten dann nach der Straßenverkehrsordnung wieder als Einzelpersonen – übrigens auch, wenn die Großgruppe nicht auf der Straße, sondern auf dem Radweg fährt.

Unter 16 Personen gilt für alle Radler, egal, ob sie in einzelnen, zu zweit oder in Gruppen unterwegs sind: Gibt es einen Radweg, der mit einem der drei blauen Radwegschilder (Sonderweg Radfahrer, gemeinsamer Fuß- und Radweg oder getrennter Fuß- und Radweg) gekennzeichnet ist, muss dieser auch benutzt werden. Das betrifft übrigens übrigens auch Rennradfahrer, denen keine Sonderrolle zukommt, auch wenn sie dadurch ihre Geschwindigkeit nicht ausfahren können.

Anders dagegen stellt sich die Situation laut Straßenverkehrsordnung dar, wenn zwar ein Radweg vorhanden ist, dessen Benutzung aber nicht durch eines der drei bereits erwähnten Gebotsschilder vorgeschrieben ist. Dann kann der jeder frei entscheiden, ob er den Radweg benutzt oder auf der Straße fährt.

Auf die Straße ausgewichen werden darf auch, wenn die Benutzung des Radweges gefährlich ist, sei es durch Verschmutzung, Scherben, Eisglätte, Schlaglöcher oder parkende Autos. Ebenso ist es Verkehrsteilnehmern mit Lastenrädern oder Rädern mit Anhänger, die zu breit für den Radweg sind, erlaubt, die Straße zu benutzen.

Dürfen Radfahrer eigentlich auch über einen Zebrastreifen fahren? Sie dürfen, allerdings mit einer wichtigen Einschränkung: Sie müssen den Autos Vorfahrt lassen, ansonsten tragen sie im Falle eines Unfalls möglicherweise eine Mitschuld. Wollen sie die gleichen Rechte wie Fußgänger für sich in Anspruch nehmen, müssen sie ihr Rad schieben, also kurzfristig zu Fußgängern werden.