Beitragssatz für dieVersorgung mit dem kostbaren Nass jedoch auf 3,69 Euro angehoben

Hardt (czh). Mit einer neuen Abwassersatzung wurden vom Gemeinderat auch neue Gebühren für die Beseitigung von Abwasser ab 1. Januar 2013 beschlossen.

Für die gerichtlich geforderte Aufteilung von Schmutzwasser und Niederschlagswasser wurden in der Satzung diese Definitionen neu formuliert. Ebenso wurden die Beitragssätze für den öffentlichen Abwasserkanal auf fünf Euro pro Quadratmeter Nutzungsfläche festgelegt und für die Kläranlage auf einen Euro pro Quadratmeter Nutzungsfläche. Die Gebühren für Niederschlagswasser wurden von 34 auf 39 Cent pro Quadratmeter versiegelter Fläche erhöht. Bei der Gebühr für Schmutzwasser wollte der Gemeinderat der Empfehlung der Verwaltung nicht folgen. Ihr Antrag auf Erhöhung von 2,29 Euro wurde vom Gemeinderat einstimmig abgelehnt und auf 2,19 Euro pro Kubikmeter Schmutzwasser festgelegt, bezogen auf den Frischwasserbezug. Damit werde der gewünschte Kostendeckungsgrad von 90 Prozent nicht erreicht und auch die Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt um etwa 8000 Euro verringert, gab Kämmerin Annette Koch zu Bedenken. Falls man mit dieser Gebühr unter der Grenze zur Förderung bleibe, könne man auch im August die Gebühr noch anheben. Für die Nutzung von Niederschlagswasser als Brauchwasser beispielsweise in Toiletten wird künftig eine Gebühr erhoben, weil es in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird. Um zusätzliche Messgeräte zu ersparen, schlug die Verwaltung dafür alternativ eine Pauschale vor. Für die Pauschale von sechs Kubikmetern Abwasser pro Person und Jahr stimmten fünf Gemeinderäte, für den Antrag, 25 Prozent des Frischwasserbezugs in Rechnung zu stellen, stimmten ebenfalls fünf Räte. Damit hatte ihr Antrag keine Mehrheit gefunden und war abgelehnt. Während die Verbrauchsgebühr für Wasser von zwei Euro unverändert bleibt, wurde der Beitragssatz für die Wasserversorgung von 2,30 Euro auf 3,69 Euro pro Quadratmeter Nutzungsfläche angehoben.