Bebauungsplan: Wünsche nicht umgesetzt

Hardt (czh). Einige Vorgaben im Entwurf des Bebauungsplans für das Gewerbegebiet II Nord widersprechen dem, was der Gemeinderat in seiner Klausur gewünscht hatte.

Joachim Hilser zählte vier Mängel auf, die von den Planern verbessert werden sollten. Im Plan nicht berücksichtigt wurde ein Lärmschutzwall am westlichen Rand zur bestehenden Wohnbebauung hin. Der Wall von etwa zwei Metern Höhe sollte auch auf die südliche Seite in den Grüngürtel gezogen werden. Mit einer Aufschüttung könnte man die Anwohner zusätzlich schützen und man könnte den Aushub für die Erschließung des Gebiets vor Ort belassen. Die Entwässerung für das Gebiet sollte nicht nach Süden in die angrenzenden Wiesen geführt werden, sondern eher in Richtung Wald. Der eingezeichnete Fußweg in die angrenzende Wohnbebauung führe in meist nasse Wiesen und müsste besser angelegt werden.

In der Sulgener Straße sollte eine Spur für Linksabbieger in die Erschließungsstraße vorgesehen werden. Der Vorentwurf sei eine Diskussions-Grundlage, sah Karl Haag viel Spielraum für Ergänzungen und Verbesserungen. Der Abstand von Wohnhäusern zum Gewerbegebiet reiche nach den Berechnungen für den Lärmschutz aus, der durch eine Aufschüttung am Rand noch verbessert werden könne. Die Möglichkeiten für die Entwässerung müssten noch überprüft werden, ebenso der Verlauf für einen Fußweg mit geeignetem Unterbau. Eine Linksabbiegerspur werde sicher bei der Behördenabfrage noch eingefordert.